Bischof Peter Kolhgraf (Mainz) - copyright Bistum Mainz/Blum Bischof Peter Kolhgraf (Mainz) - copyright Bistum Mainz/Blum 

D: „Nicht an Paragraph 218 rühren“

In der Debatte über die rechtliche Bewertung von Abtreibung betont der Bischof von Mainz die Würde des Menschen. „Für die katholische Kirche gilt ein Mensch als Mensch ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle.“

Das sagte Bischof Peter Kohlgraf an diesem Sonntag der Katholischen Nachrichten-Agentur in Mainz. Ab diesem Zeitpunkt, an dem sich ein Mensch entwickelt, gelte es, die Würde des Menschen zu wahren.

„Wir haben gesehen, dass gesellschaftliche Fronten aufbrechen, wenn wir den gefundenen Kompromiss auflösen wollten, der aktuell in Bezug auf Abtreibungen zum Tragen kommt"“, sagte Kohlgraf. Dies würde die gefundene Befriedung gefährden.

Als Kompromiss gilt der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches, der die Abtreibungsgesetzgebung umfasst. Er regelt derzeit, dass ein Abbruch der Schwangerschaft zwar rechtswidrig ist; er bleibt aber bis zur zwölften Woche straffrei, wenn vor dem Eingriff eine Beratung stattgefunden hat und ein Beratungsschein ausgestellt wurde. Dieser Kompromiss wurde nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 getroffen. In Ostdeutschland hatte zu DDR-Zeiten eine liberalere Regelung gegolten.


Rehlinger: Abtreibung aus Strafrecht

„Jede Abtreibung ist eine Abtreibung zuviel“, sagte Kohlgraf. Der Bischof äußerte sich im Vorfeld des Aktionstags „Welttag für sichere Abtreibung“ am kommenden Sonntag (28. September). Er warnte zudem vor einer zu einseitigen Debatte. Es gelte vielmehr, das „hohe Rechtsgut“ der Selbstbestimmung der Frau ebenso wie den Schutz des ungeborenen Lebens zu beachten. Die darin liegende Spannung sei durch die geltende Rechtslage aushaltbar gemacht worden - auch für die katholische Kirche, so Kohlgraf.

Zuletzt hatte sich Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) im September im KNA-Gespräch dafür ausgesprochen, das Thema Abtreibung aus dem Strafrecht zu nehmen. Kohlgraf hielt dem entgegen, das Strafrecht zeige, dass der ungeborene Mensch ein eigenes Rechtsgut sei und nicht Verfügungsgegenstand einer anderen Person.


Marsch für das Leben

Derweil haben am Samstag in Berlin und Köln tausende Abtreibungsgegner am sogenannten Marsch für das Leben teilgenommen. Nach Polizeiangaben sind in Berlin 2.200 Demonstranten beim Marsch mitgelaufen, in Köln haben sich laut WDR 1.200 der Kundgebung angeschlossen. Veranstalter war der Bundesverband Lebensrecht, ein Zusammenschluss von 15 Organisationen. Nach Polizeiangaben hatten die Veranstalter in beiden Städten im Vorfeld jeweils 5.000 Teilnehmer angemeldet.

(kna – sk)
 

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21. September 2025, 10:17