D: Kirche kommentiert Bestattungsgesetz in Sachsen-Anhalt
Das neue Gesetz sieht vor, dass die Verstorbenen über eine mögliche Ascheentnahme verfügt haben müssen. Darüber hinaus kann die Asche verstorbener Personen aufgeteilt und in Schmuck eingearbeitet werden. Die Entnahme der Asche sieht Mathias Bethke, Leiter des katholischen Büros Sachsen-Anhalt, kritisch: „Die Entnahme von bis zu fünf Gramm Asche für Schmuckstücke sehen wir kritisch. Das ist ein kleiner Schritt in eine falsche Richtung", so Bethke. „Damit wird begonnen, Trauer zu individualisieren und zu privatisieren." Die Sorge sei, dass sich durch diese Entscheidung weitreichende Konsequenzen ergeben könnten, wenn irgendwann Gräber nicht mehr öffentlich zugänglich wären.
Neu ist auch eine mögliche Bestattung ohne Sarg im Leichentuch. Das hält Bethke für einen „Ausdruck religiöser Solidarität“. Die Beisetzung auf einem Friedhof bleibt aber Pflicht. In Rheinland-Pfalz wurde zeitgleich eine ähnliche Regelung beschlossen.
(kna- lyk)
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