Schweiz: Schärfere Sterbehilfe-Regeln abgelehnt
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sprach sich gegen die Verschärfung aus. Die geltenden Regeln reichten aus: Suizidbeihilfe aus nicht uneigennützigen Motiven sei verboten. Zur Abstimmung stand ein Gesetz, das präzisere Regelungen dafür vorsah, wann die Beihilfe zum Suizid als uneigennützig gilt.
Statistischer Erfassung zugestimmt
Dem Vorschlag, einschlägige Fälle statistisch zu erfassen, stimmten die Abgeordneten zu. Künftig sollen so Alter, Geschlecht, Wohnort, Lebens- und Suizidumstände erfasst werden. Auch Zahlen dazu, wie viele Menschen aus dem Ausland in die Schweiz kommen, um von Sterbehilfe Gebrauch zu machen, werden bisher nicht erfasst. Ob das künftig möglich sein wird, muss nun der Nationalrat, die große Kammer des Parlaments, entscheiden.
(kap/kna – lyk)
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