Bischof Wilmer hat Satzung für Synodalkonferenz in Rom vorgelegt
Er habe im Gespräch mit dem Präfekten des Bischofsdikasteriums, Erzbischof Filippo Iannone, die Satzung in Kontinuität zu seinem Vorgänger Bischof Georg Bätzing und Bischof Franz-Josef Overbeck erläutert, der zahlreiche Vorgespräche geführt habe, so Wilmer. Die Anerkennung sei erbeten worden, um die Satzung anwenden und eine Synodalkonferenz für Deutschland umsetzen zu können. Er sei froh, dass damit ein weiterer Schritt auf der langen Etappe des Synodalen Wegs gesetzt sei.
Bei der Übergabe der Satzung wurde Bischof Wilmer von der Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz, Beate Gilles, und dem Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, begleitet. Das Papier war von der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und von der Deutschen Bischofskonferenz angenommen worden.
Die geplante Synodalkonferenz ist ein neues, dauerhaftes Leitungsgremium der katholischen Kirche in Deutschland, in dem Bischöfe und Laien, vertreten durch das ZdK, gleichberechtigt über wichtige kirchliche Fragen beraten und beschließen sollen. Als Nachfolgeorgan des Reformprojekts des Synodalen Wegs soll es die synodale Struktur stärken, sich zu gesellschaftlichen Themen äußern und Mitspracherechte bei überdiözesanen Finanzen erhalten. Der Vatikan muss die Satzung genehmigen, ehe sie in Kraft treten kann.
(pm – cf)
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