Österreich: Diakonie zu Gesetzesvorschlag für minderjährige Geflüchtete
Das Gesetz sieht vor, dass unbegleitete Minderjährige sofort unter Sorgerecht gestellt werden. Anders als bisher bekämen sie nicht erst einige Monate nach ihrer Ankunft in Österreich per Gerichtsbeschluss eine sorgeberechtigte Person zur Seite gestellt. Das könne dabei helfen, dass Kinder und Jugendliche nun schneller Zugang zu altersgerechter Versorgung, Betreuung, Bildung und rechtlicher Vertretung bekommen, so Diakoniedirektorin Katharina Maria Moser.
Mängel bei der Umsetzung
Allerdings warnte die Diakonie vor zwei Problemen, die sich aus dem Gesetzentwurf ergeben könnten. Zum einen könnten Jugendliche in der ersten Phase nach der Ankunft immer noch abgeschoben und in Haft genommen werden. Das unterlaufe das eigentliche Vorhaben, den Kindern in der ersten Phase altersgerechte Versorgung zuteilwerden zu lassen.
Zudem sei im Gesetzesvorschlag eine Regelung zur Altersfeststellung festgeschrieben, die dazu führen könnte, dass Kinder im Zweifel als volljährig behandelt werden. Damit werde der Grundsatz „Im Zweifel für das Kind" ins Gegenteil verkehrt, so die Diakoniedirektorin. Sorgerecht, Unterbringung und Betreuung müssten von Anfang an zusammen gedacht werden. Nur so könne das verfassungsrechtlich garantierte Kindeswohl tatsächlich sichergestellt werden.
(kap – cf)
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