missio Aachen fordert klare kirchenrechtliche Vorgaben zum Schutz von Ordensfrauen vor Missbrauch in der Kirche (Archivfoto). missio Aachen fordert klare kirchenrechtliche Vorgaben zum Schutz von Ordensfrauen vor Missbrauch in der Kirche (Archivfoto).  (ANSA)

D: missio fordert klare Vorgaben zum Schutz von Ordensfrauen

Das katholische Hilfswerk missio Aachen unterstützt Initiativen, den Schutz von Ordensfrauen vor Missbrauch in der Kirche durch klare kirchenrechtliche Vorgaben und Richtlinien zu stärken. Gesonderte Melde- und Verfahrenspflichten bei Missbrauch dürften sich nicht allein auf Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene fokussieren, wie es im Motu proprio „Vos estis lux mundi“ bislang der Fall ist. Dies teilt missio an diesem DIenstag in einer Pressemitteilung mit.

Pfarrer Dirk Bingener, Präsident von missio Aachen, empfiehlt, verbindliche Safeguarding-Standards ausdrücklich auch für den Bereich des geweihten Lebens zu entwickeln. Damit schließt er sich den jüngsten Forderungen mehrerer Expertinnen an, darunter der kenianischen Ordensfrau und Safeguarding-Expertin Schwester Jacinta Ondeng, der Kirchenrechtlerin Claudia Giampietro von der Päpstlichen Kommission für den Schutz von Minderjährigen (PCPM) sowie Schwester María Rosaura González Casas, Ordensfrau und Dekanin des Instituts für Anthropologie an der Päpstlichen Universität Gregoriana.

Kirchliche Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse gefährden Ordensfrauen

„Kirchliche Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse gefährden in vielen Teilen der Weltkirche Ordensfrauen in besonderer Weise. Das wird durch den Begriff ,schutzbedürftige Erwachsene‘ nur unzureichend erfasst. Dem müssen die kirchlichen Regelungen Rechnung tragen“, sagt Pfarrer Bingener.

Johanna Streit, Leiterin der missio-Stabsstelle Safeguarding, ergänzt: „Unsere Erfahrungen zeigen, dass Ordensfrauen nicht aufgrund individueller Eigenschaften – wie es der Begriff ,schutzbedürftige Erwachsene‘ nahelegt –, sondern aufgrund bestehender Strukturen in vulnerablen Situationen leben und arbeiten. Dafür besteht noch zu wenig Problembewusstsein.“

Wer ausschließlich in den Kategorien Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene denke, übersehe die spezifische Situation von Ordensfrauen. Eine Ausweitung der bisherigen Schutzpflichten sei deshalb notwendig, um Missbrauch an Ordensfrauen in der Kirche besser verhindern und konsequent verfolgen zu können. „Diese rechtliche Lücke muss im Sinne der Betroffenen geschlossen werden, damit diese Form des Missbrauchs verhindert und nicht weiter tabuisiert wird“, fordert Bingener.

Missio Aachen setzt sich seit Jahren für die weltweite Vernetzung von Ordensfrauen im Kampf gegen Missbrauch ein. Das Hilfswerk unterstützt Schulungen, Schutzkonzepte, Meldestellen sowie psychosoziale und rechtliche Begleitung. Zudem qualifiziert es Ordensfrauen zu Fachkräften und Multiplikatorinnen für Safeguarding in Afrika, Asien und Ozeanien.

Kongress zur Prävention von Missbrauch an Ordensfrauen

Vom 9. bis 11. Dezember 2026 findet in Rom ein Kongress der Päpstlichen Kommission für den Schutz von Minderjährigen statt. Im Mittelpunkt stehen die Prävention von Missbrauch an Ordensfrauen und erwachsenen Frauen sowie wirksame Schutzmaßnahmen.

Das Motu proprio „Vos estis lux mundi“ ist ein Schreiben von Papst Franziskus aus dem Jahr 2019. Es enthält die derzeit verbindlichen kirchenrechtlichen Vorschriften und Verfahrensregeln zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche.

Mit „geweihtem Leben“ sind Männer und Frauen gemeint, die – in der Regel ohne Priester zu sein – ihr Leben ganz Gott weihen und nach den sogenannten evangelischen Räten leben: Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam. Dazu gehören insbesondere Ordensfrauen und Ordensmänner.

(missio aachen - sc)

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28. Juli 2026, 13:18