Schweiz: Caritas lehnt Revision des Kriegsmaterialgesetzes ab
Kritisiert wird insbesondere die Aufweichung der bisherigen Nicht-Wiederausfuhr-Erklärung. Während Käuferstaaten bislang verpflichtet waren, Schweizer Waffen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundes an Drittländer weiterzugeben, sieht die Revision eine grundsätzliche Erlaubnis zur Wiederausfuhr vor. Das verbleibende Vetorecht des Bundesrates (Regierung) stellt aus Sicht von Caritas Schweiz keine ausreichende gesetzliche Kontrolle dar.
Die Präsidentin von Caritas Schweiz, Monika Maire-Hefti, erklärte, die Überarbeitung stelle wirtschaftliche Interessen der Rüstungsindustrie über den Schutz der Zivilbevölkerung. Angesichts einer weltweit hohen Zahl bewaffneter Konflikte und der Zerstörung ziviler Infrastruktur trage die Verhinderung von Waffenexporten in Krisengebiete maßgeblich zum Schutz von Menschenleben bei. Zudem beeinträchtige die Gesetzgebungsänderung die Glaubwürdigkeit der Schweiz in der internationalen Friedensförderung.
(caritas schweiz - mg)
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