Leo: Arbeit des Vatikantribunals trägt zu Glaubwürdigkeit bei
Die Verwaltung der Justiz habe im Vatikanstaat ein „besonders relevantes“ Gewicht, erklärte der Papst den Mitarbeitenden des Gerichts: „Die Rechtsprechung beschränkt sich nicht auf die Lösung von Streitfällen, sondern trägt zum Schutz der Rechtsordnung und zur Glaubwürdigkeit der Institutionen bei.“ Verfahrensgarantien, die Unparteilichkeit des Richters, das wirksame Recht auf Verteidigung und eine angemessene Dauer der Prozesse seien mehr als technische Elemente. „Sie bilden die Bedingungen, durch die die Ausübung der Rechtsprechungsfunktion besondere Autorität gewinnt und zur institutionellen Stabilität beiträgt“, so Leo XIV., der selbst ausgebildeter Kirchenrechtler ist.
Im besonderen rechtlichen Rahmen des Papst-Staates komme dieser Aufgabe eine zusätzliche Bedeutung zu. „In einer Ordnung wie der des Staates der Vatikanstadt, die der Sendung des Nachfolgers Petri dient, indem sie die Unabhängigkeit des Heiligen Stuhls auch im internationalen Bereich stützt, erhält diese Funktion eine noch größere Tragweite“, sagte der Papst. Die Rechtspflege trage auch dazu bei, „jenen Wert der Einheit zu schützen, der ein wesentliches Element des kirchlichen Lebens darstellt“.
Gefragt sind Weisheit, Ausgewogenheit und Suche nach Wahrheit in der Liebe
Der Papst erinnerte daran, dass Rechtsprechung im kirchlichen Kontext nicht nur ein juristischer Vorgang sei, „kein bloßes technisches Anwenden der Norm, sondern ein Dienst am Volk Gottes.“ Dieser Dienst verlange neben juristischer Kompetenz „auch Weisheit, Ausgewogenheit und eine ständige Suche nach der Wahrheit in der Liebe“. Jede Entscheidung und jedes Verfahren seien gerufen, diese Suche nach Wahrheit widerzuspiegeln.
Wenn Rechtsprechung mit Integrität und Treue zur Wahrheit ausgeübt werde, entstehe Vertrauen. „Dann wird sie zu einem Faktor der Stabilität und des Vertrauens innerhalb der Gesellschaft und erzeugt als natürliche Folge Einheit“, erklärte Leo XIV. Er rief die Mitarbeiter der Justiz auf, ihren Dienst „mit Integrität, Klugheit und evangelischem Geist“ fortzusetzen. „Die Gerechtigkeit sei stets vom Licht der Wahrheit erhellt und von der Barmherzigkeit begleitet, denn beide finden ihre Fülle in Christus“, so der Papst weiter. So werde das Recht, „mit Rechtschaffenheit und kirchlichem Geist angewandt, zu einem wertvollen Instrument, um die Gemeinschaft aufzubauen und die Einheit des Volkes Gottes zu stärken“.
In seiner Ansprache verwies der Augustiner-Papst mehrfach auf den Kirchenvater Augustinus, der in der Spätantike auch über Gerechtigkeit in der Kirche nachgedacht hatte. Leo verwies auf die von Augustinus betonte Verbindung von Liebe und Gerechtigkeit mit der Feststellung, geordnete Liebe sei Gerechtigkeit („ordinata dilectio est iustitia“). Daraus erwachse eine Ordnung, die persönliches und gemeinschaftliches Leben ausrichte.
Der Papst würdigte zugleich die oft stille Arbeit der vatikanischen Richter und Mitarbeiter. Ihr Dienst trage zum Funktionieren der staatlichen Strukturen bei und habe überdies eine tief kirchliche Dimension. Durch sorgfältige Prüfung der Fakten, respektvolles Anhören der Beteiligten und die korrekte Anwendung der Normen wirkten sie an einer Aufgabe mit, die rechtliche und geistliche Aspekte verbinde.
Das Vatikantribunal sitzt im Vatikanstaat. Es verhandelt – anders als die drei Gerichte des Heiligen Stuhles Apostolische Pönitentiarie, Apostolische Signatur und Rota Romana – Strafsachen, die auf dem Gebiet des Vatikanstaates begangen werden, darunter Taschendiebstähle oder Vertragsbrüche externer Dienstleister. Der prominenteste bisher verhandelte Streitfall betrifft eine verlustreiche Immobilienspekulation mit Geldern des Staatssekretariats in London. Bei diesem Prozess saß mit Angelo Becciu erstmals ein Kardinal auf der Anklagebank. Der Berufungsprozess hat im September 2025 begonnen.
(vatican news – gs)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.
