Vatikan: Keine Laienpredigt in Eucharistiefeier
Eine Predigt durch Laien außerhalb der Eucharistiefeier sei jedoch nach wie vor erlaubt und möglich. Das teilte das zuständige Dikasterium an diesem Dienstag in einer Presseaussendung mit.
Demnach habe Bischof Wilmer die Antwort auf seine Anfrage vom 30. März 2026 bereits am 17. Juni erhalten. In der Pressemitteilung wird seitens des Dikasteriums unterstrichen, dass man die „pastoralen Sorgen“ schätze, die die Formulierung des Antrags begleitet hätten. Dessen ungeachtet bekräftigt das Dikasterium jedoch, „dass von der geltenden Disziplin nicht durch eine Ausnahmegenehmigung abgewichen werden kann, da die Vorbehaltung der Predigt für einen Priester oder Diakon keine rein disziplinarische Norm ist, sondern sich aus dem Wesen der Liturgie selbst“ ergebe.
Die Predigt sei „ein wesentlicher Bestandteil des Wortgottesdienstes“, „untrennbar mit der Verkündigung des Evangeliums verbunden“ und stelle eine „Ausübung des munus docendi dar, das den geweihten Amtsträgern durch das Weihesakrament anvertraut wurde“, wird in dem Dokument weiter erläutert. Das Wort Gottes im Rahmen einer liturgischen Feier zu verkünden, sei „untrennbar mit dem sakramental empfangenen Auftrag und mit der Einheit verbunden, die Wort und Sakrament in der Eucharistiefeier miteinander verbindet“.
Ausbildung für ansprechende Predigten fördern
In dem Brief an den Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz wird nach Vatikanangaben von diesem Dienstag zudem betont, dass die „ständige Weiterbildung der geweihten Amtsträger“ gefördert werden müsse, um sicherzustellen, dass die Predigt „ihre pastorale und spirituelle Wirksamkeit voll entfalten“ könne. Eines der Argumente, das gerne dafür herangezogen wird, Laien und darunter vor allem Frauen an den Ambo zu lassen, ist gerade die Tatsache, dass diese ihre Predigten und Auslegungen besonders ansprechend gestalten.
Wie das zuständige Dikasterium abschließend erinnert, sieht die geltende kirchliche Disziplin bereits heute „zahlreiche Formen der Verkündigung des Wortes und der Predigt“ vor, die Laien anvertraut werden können – sofern dies außerhalb der Feier der Eucharistie und im Einklang mit dem kanonischen Recht geschehe und „dem jeweiligen Charakter dieser verschiedenen Formen der Verkündigung des Evangeliums“ angemessen sei.
(vatican news - cs)
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