Christen in Indien protestieren gegen das Anti-Konversionsgesetz Christen in Indien protestieren gegen das Anti-Konversionsgesetz  (ANSA)

Indien: Bischöfe fechten umstrittenes Anti-Konversionsgesetz an

Der Oberste Gerichtshof Indiens hat eine Klage der katholischen Bischofskonferenz von Indien (CBCI) zur Prüfung angenommen, die die verfassungsrechtliche Gültigkeit eines neuen, scharfen Anti-Konversionsgesetzes im nordwestlichen Bundesstaat Rajasthan infrage stellt.

Rajasthan ist der zwölfte indische Bundesstaat, der ein derartiges „Gesetz zum Verbot der unrechtmäßigen religiösen Konversion“ (Rajasthan Prohibition of Unlawful Conversion of Religion Act, 2025) erlassen hat. Es wurde am 9. September von der Regionalversammlung verabschiedet.

„Wir sind froh, dass der Oberste Gerichtshof unsere Petition angenommen hat“, sagte Schwester Sayujya Bindhu, Sekretärin der Rechtsabteilung der CBCI.

Harte Strafen und unklare Definitionen

Das neue Gesetz sieht extrem harte Strafen vor. Personen, die der Konversion von Minderjährigen, Frauen, Behinderten oder Mitgliedern niederer Kasten und Stammesgemeinschaften für schuldig befunden werden, drohen bis zu 20 Jahre Haft und eine Geldstrafe von einer Million Indischen Rupien (etwa 11.000 US-Dollar).

Bei illegaler Massenkonversion können die Täter mit lebenslanger Haft und einer Geldstrafe von 2,5 Millionen Rupien belegt werden. Auch für die Nutzung der Ehe zur Konversion ist eine Haftstrafe von bis zu 14 Jahren vorgesehen.

Die katholische Seite argumentiert, die Bestimmungen verstießen gegen die indische Verfassung, die den Bürgern das Recht auf freie Religionswahl und Religionsausübung garantiert.

„Viele Begriffe in dem jüngsten Gesetz von Rajasthan, wie etwa ‚Anreiz‘ (allurement) und ‚Zwang‘ (coercion), sind unklar und könnten als Waffe gegen Christen und ihre Institutionen eingesetzt werden“, erklärte Schwester Bindhu.

Karitative Arbeit in Gefahr

Die Anwältin befürchtet, dass selbst karitative Handlungen fälschlicherweise als Konversionsversuch ausgelegt werden könnten. „Selbst die Aufnahme eines Kindes aus armen Verhältnissen in eine Schule oder die medizinische Versorgung kranker Menschen in einem Krankenhaus kann als Fall von ‚Anreiz‘ zur religiösen Konversion fehlinterpretiert werden“, so Bindhu.

Sprecher der CBCI, Robinson Rodrigues, bezeichnete viele Bestimmungen als „Affront gegen die Religionsfreiheit und die persönliche Freiheit“. Er warnte, das Gesetz werde zu einem „Instrument, um Minderheitengemeinschaften, insbesondere Christen, durch falsche Anschuldigungen der religiösen Konversion ins Visier zu nehmen“.

Ein weiterer gravierender Mangel sei die Umkehr der Beweislast: Das Gesetz lege die Beweislast der angeklagten Person auf, anstatt dem Ankläger.

Das Gericht, besetzt mit den Richtern Dipankar Datta und Augustine George Masih, nahm die Petition der CBCI am 8. Dezember an und forderte die Regierung von Rajasthan zur Stellungnahme auf. Der Oberste Gerichtshof prüft bereits mehrere Klagen gegen Anti-Konversionsgesetze in anderen indischen Bundesstaaten wie Uttar Pradesh, Madhya Pradesh, Haryana und Karnataka.

Christen machen in Indien, dessen Bevölkerung über 1,4 Milliarden beträgt, rund 2,3 Prozent aus.

(ucan - mg)

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10. Dezember 2025, 12:22