Gefängnis in Chicago Gefängnis in Chicago 

USA: Priester dürfen Abschiebezentrum betreten

In einem Beschluss hat ein US-Bundesrichter entschieden, dass Geistliche und katholische Aktivisten am kommenden Aschermittwoch (18. Februar) ein Abschiebezentrum westlich von Chicago betreten dürfen. Das Urteil ist ein Rückschlag für die Einwanderungsbehörde ICE, die den Zugang zur Seelsorge für Migranten monatelang blockiert hatte.

Richter Robert W. Gettleman vom Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Illinois gab dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung statt. Er stellte fest, dass die US-Regierung die freie Religionsausübung der Kläger „erheblich belastet“ habe. Die in Chicago ansässige „Coalition for Spiritual and Public Leadership“ (CSPL) sowie mehrere Priester und Ordensschwestern hatten gegen die Trump-Administration geklagt, nachdem ihnen der Zugang zum Broadview-Gefängnis wiederholt verweigert worden war.

„Vollständige Verweigerung“ religiöser Rechte

Die Gruppe warf dem ICE eine „vollständige Verweigerung“ ihres Rechts vor, ihren Glauben in dem Abschiebezentrum zu praktizieren. Insbesondere am 11. Oktober und am 1. November des vergangenen Jahres war es den Geistlichen untersagt worden, den inhaftierten Katholiken die heilige Kommunion zu spenden.

Die Verteidigung der Bundesbehörden argumentierte vor Gericht, dass der Dienst an schutzbedürftigen Einwanderern zwar Teil der Religionsausübung sei, dies jedoch nicht zwingend in Broadview geschehen müsse. Richter Gettleman wies dies entschieden zurück. Er betonte, dass das Gesetz zur Wiederherstellung der Religionsfreiheit (RFRA) den Schutz der religiösen Praxis vorschreibe, unabhängig davon, ob die Behörden diese für „wesentlich“ halten oder nicht.

Die Mehrheit der Inhaftierten ist christlich

Die Bedeutung der Seelsorge wird durch aktuelle Zahlen untermauert: Ein gemeinsamer Bericht der US-Bischofskonferenz und von World Relief aus dem Jahr 2025 zeigt, dass 80 Prozent der Menschen, die von den landesweiten Razzien der Einwanderungsbehörden betroffen sind, Christen sind – davon 61 Prozent Katholiken. Nahezu jeder sechste Katholik in den USA (18 Prozent) ist demnach entweder selbst von einer Abschiebung bedroht oder lebt mit einer betroffenen Person zusammen.

Richter Gettleman verwies in seiner Urteilsbegründung auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von 1976: Der Verlust von Grundrechten gemäß dem ersten Verfassungszusatz stelle, selbst für kurze Zeiträume, unbestreitbar einen „irreparablen Schaden“ dar.

Aschermittwoch als „erster Schritt“

Das Gericht ordnete nun an, dass ICE-Agenten den Klägern am 18. Februar Zugang gewähren müssen, um Asche und die Kommunion auszuteilen. Beide Parteien wurden angewiesen, sich abzustimmen, um Sicherheits- und Protokollfragen zu klären.

„Wir sind vorsichtig optimistisch, dass das ICE die Entscheidung am Aschermittwoch umsetzen wird“, erklärte Michael Okinczyc-Cruz, Exekutivdirektor der CSPL. Der Richter sehe diesen Besuch als „ersten Schritt“ an, um wieder eine regelmäßige Seelsorge in Broadview zu ermöglichen. In der Vergangenheit waren solche Besuche jahrelang unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen erlaubt.

Das Urteil sieht zudem vor, dass weitere Gespräche über die zukünftige Seelsorge geführt werden müssen. Dabei geht es um persönliche Begegnungen zwischen Klägern und Inhaftierten sowie die Erlaubnis für die Gruppe, Gebete außerhalb der Einrichtung in Sichtweite der Häftlinge abzuhalten. Die nächste Anhörung in diesem Rechtsstreit ist für den 25. Februar angesetzt.

(ucan - mg)

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14. Februar 2026, 15:29