Indien: Bischöfe kritisieren Gesetzesänderung
Der Entwurf, den das Bundeskabinett vergangene Woche billigte, ermöglicht der Regierung, die Kontrolle über Vermögenswerte zu übernehmen, die mit ausländischen Zuwendungen geschaffen wurden. Diese Übernahme ist laut dem Gesetz dann gestattet, wenn die Registrierung der Organisation bei einer zentralen Stelle „ausgesetzt oder aufgehoben“ wird. Wie genau die Registrierung der Organisationen auslaufen könne, blieb dabei unklar und im Ermessen der Behörden belassen
Darüber hinaus werden den Organisationen klare Fristen für den Erhalt und die Verwendung ausländischer Zuwendungen auferlegt, „um Transparenz, Rechenschaftspflicht und Rechtssicherheit zu verbessern“, wie es in dem Gesetzentwurf heißt.
„Undemokratisch und verfassungswidrig"
Die Katholischen Bischöfe lehnten diese Bestimmungen in einem offiziellen Statement auf der Seite der Bischofskonferenz ab und bezeichneten sie als „undemokratisch und verfassungswidrig". Sie eröffneten willkürlichen Entscheidungen der Behörden Tür und Tor und gewährte öffentlichen Stellen weitreichende Ermessensbefugnisse. Die Regierung solle ihre Entscheidung daher überdenken. Ähnlich hatten sich sowohl Vertreter der Regierung als auch der Opposition des Bundesstaates Kerala in einem jeweiligen Brief an Premierminister Narendra Modi geäußert.
(uca news – cf)
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