Für die ,Hausherren' blieb die Tür zu - ein Präzedenzfall Für die ,Hausherren' blieb die Tür zu - ein Präzedenzfall  

Jerusalem: Patriarch und Kustos dürfen nicht in Grabeskirche

Die israelische Polizei hat dem Lateinischen Patriarchen von Jerusalem und dem Kustos im Heiligen Land den Zutritt zur Grabeskirche verboten. Sie wollten dort die Palmsonntagsmesse feiern. Beide Kirchenvertreter bezeichneten das Vorgehen als „schwerwiegenden Präzedenzfall“ und „extremen Verstoß gegen die Grundprinzipien der Vernunft, der Religionsfreiheit und der Achtung des Status quo“.

Kardinal Pierbattista Pizzaballa und der Kustos Francesco Ielpo OFM berichteten von dem Vorfall in einer gemeinsamen Presseerklärung, die am Palmsonntag veröffentlicht wurde. Pizzaballa ist das Oberhaupt der katholischen Kirche im Heiligen Land, der Franziskaner Ielpo der oberste Wächter der Heiligen Stätten, einschließlich der Grabeskirche.

Die beiden seien „auf ihrem Weg, als sie sich privat und ohne Anzeichen einer Prozession oder eines zeremoniellen Aktes bewegten, angehalten und zur Umkehr gezwungen“ worden, berichteten sie. Dadurch sei den Oberhäuptern der Kirche „zum ersten Mal seit Jahrhunderten die Feier der Palmsonntagsmesse in der Grabeskirche verwehrt“ worden.

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Schwerwiegender Präzedenzfall

Der Vorfall stelle „einen schwerwiegenden Präzedenzfall“ dar und missachte „die Gefühle von Milliarden Menschen weltweit, die in dieser Woche nach Jerusalem blicken“, betonen die beiden Kirchenvertreter.

Sie erinnern weiter daran, dass die Oberhäupter der Kirchen im Heiligen Land „verantwortungsvoll gehandelt“ und seit Kriegsbeginn alle auferlegten Beschränkungen eingehalten hätten. So seien öffentliche Versammlungen abgesagt und Vorkehrungen getroffen worden, die Feierlichkeiten für Hunderte Millionen Gläubige weltweit zu übertragen, die in diesen Ostertagen nach Jerusalem schauten.

Extremer Verstoß gegen Religionsfreiheit

„Dem Kardinal und dem Kustos, die die höchste kirchliche Verantwortung für die katholische Kirche und die Heiligen Stätten tragen, den Zutritt zu verweigern, ist eine offenkundig unvernünftige und grob unverhältnismäßige Maßnahme“, heißt es in der Erklärung weiter. „Diese übereilte und grundlegend fehlerhafte Entscheidung, die von unzulässigen Erwägungen beeinflusst ist, stellt einen extremen Verstoß gegen die Grundprinzipien der Vernunft, der Religionsfreiheit und der Achtung des Status quo dar.“

Das Lateinische Patriarchat von Jerusalem und die Kustodie des Heiligen Landes drückten den christlichen Gläubigen im Heiligen Land und in der ganzen Welt „ihr tiefes Bedauern darüber aus, dass das Gebet an einem der heiligsten Tage des christlichen Kalenders dadurch verhindert wurde“.

(pm – pr)


 

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29. März 2026, 12:36