Nicht nur Leid lindern, sondern dem Leben auch Sinn und Würde verleihen Nicht nur Leid lindern, sondern dem Leben auch Sinn und Würde verleihen 

Sterbehilfe-Gesetz in Frankreich: Ruf nach Gewissensschutz

Nachdem das Gesetz zur Sterbehilfe in Frankreich endgültig verabschiedet wurde, kritisiert ein bislang einzigartiger Zusammenschluss von 150 Leitern christlich geprägter Gesundheitseinrichtungen die Verpflichtung, lebensbeendende Maßnahmen zu ermöglichen.

Augustine Asta – Vatikanstadt

„Lasst uns Leiden lindern, ohne beim Sterben zu helfen!“: So lautet die Kernbotschaft des Gastbeitrags, der in der Zeitung La Croix veröffentlicht wurde. In dem Text mit dem Titel „Unser Gewissen ist in Bedrängnis“ kritisieren die 150 Unterzeichner, dass das Gesetz zur Sterbehilfe Gesundheitseinrichtungen dazu verpflichtet, lebensbeendende Maßnahmen zuzulassen. Zugleich betonen sie, dass ihre Aufgabe nicht nur darin bestehe, Leid zu lindern, sondern dem Leben auch Sinn und Würde zu verleihen.

Für Jean-René Barthélemy, Präsident des Nationalen Verbands christlich geprägter Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (FNISASIC) und einer der Unterzeichner, besteht die vorrangige Aufgabe nun darin, eine rechtliche Anerkennung zu erreichen, die es bestimmten Einrichtungen ermöglicht, nicht dazu verpflichtet zu werden, lebensbeendende Maßnahmen durchzuführen. „Wir fordern den Verfassungsrat auf, die Notwendigkeit einer institutionellen Gewissensklausel anzuerkennen, damit Einrichtungen, deren Auftrag mit dem aktiven Herbeiführen des Todes unvereinbar ist, weder solche lebensbeendenden Maßnahmen selbst vornehmen noch sie ermöglichen müssen,“ betont er.

„Neue Etappe nach zwei Jahren parlamentarischer Debatten, in denen wir versucht haben, auf das Gesetz einzuwirken, ja zu verhindern, dass es überhaupt verabschiedet wird“

„Diese Forderung“, so Barthélemy weiter, „markiert eine neue Etappe nach zwei Jahren parlamentarischer Debatten, in denen wir versucht haben, auf das Gesetz einzuwirken, ja zu verhindern, dass es überhaupt verabschiedet wird.“

Nicht nur eine katholische Angelegenheit...

Jean-René Barthélemy betont, dass sich der Widerstand gegen bestimmte Bestimmungen des Gesetzes zur Sterbehilfe keineswegs nur auf katholische Einrichtungen beschränkt. „Das ist keine katholische Angelegenheit“, erklärt er. Zahlreiche Fachkräfte im Gesundheits- und Pflegewesen würden sich – unabhängig von ihrer religiösen Überzeugung – mit den konkreten Folgen der Reform auseinandersetzen und diese kritisch hinterfragen.

Öffentliche Debatte nicht ausreichend kontrovers geführt

Barthélemy bedauert auch, dass die öffentliche Debatte aus seiner Sicht nicht ausreichend kontrovers geführt worden sei. Kritische Stimmen zu Euthanasie und assistiertem Suizid hätten nur begrenzt Gehör gefunden, während Meinungsumfragen mitunter ein vereinfachtes Bild der Zustimmung der Bevölkerung zur Reform vermittelt hätten.

„Können Sie sich ein Pflegeteam vorstellen, in dem einige bereit wären, lebensbeendende Maßnahmen an einem Patienten vorzunehmen, während andere dies verweigern?“

Über die juristischen Fragen hinaus befürchten die Leiter von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, dass das Gesetz auch erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsalltag der Behandlungsteams haben könnte. Jean-René Barthélemy warnt vor dem Risiko von Spannungen – beispielsweise dann, wenn sich einzelne Mitarbeiter bereit erklären, an Sterbehilfe-Maßnahmen mitzuwirken, während andere dies aus Gewissensgründen ablehnen. „Können Sie sich ein Pflegeteam vorstellen, in dem einige bereit wären, lebensbeendende Maßnahmen an einem Patienten vorzunehmen, während andere dies verweigern?,“ gibt er zu bedenken. „Wie sollen sie unter diesen Umständen weiter gemeinsam an einem einheitlichen Versorgungsauftrag arbeiten?“

Er verweist auch auf die Schwierigkeiten, mit denen Einrichtungsleiter konfrontiert sein könnten, wenn Angehörige unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich des mutmaßlichen Willens eines Patienten vertreten.

Palliativversorgung und Begleitung der Patienten bis zum Tod 

Der Präsident des Nationalen Verbands christlich geprägter Gesundheits- und Sozialeinrichtungen betont, dass die Ablehnung der Sterbehilfe durch die Unterzeichner keineswegs bedeute, dass Menschen am Lebensende die Begleitung verweigert werde. Die 150 Leiter katholischer Gesundheitseinrichtungen bekräftigen vielmehr ihre Befürwortung der Palliativversorgung, einer wirksame Schmerztherapie und die Begleitung der Patienten bis zum Tod, und das möglichst in ihrer vertrauten Umgebung, damit Krankenhauseinweisungen in der letzten Lebensphase vermieden werden können.

„Es geht um ein ganzheitliches Konzept, das die Behandlung von Schmerzen, die kontinuierliche Anwesenheit von Pflegekräften und eine Begleitung bis zum Ende umfasst“

„Wir möchten die Menschen bis zuletzt begleiten. Es geht um ein ganzheitliches Konzept, das die Behandlung von Schmerzen, die kontinuierliche Anwesenheit von Pflegekräften und eine Begleitung bis zum Ende umfasst“, schließt Jean-René Barthélemy.

(vaticannews – skr)

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31. Juli 2026, 09:51