Indien: Erstmals Dalit-Christ auf katholischem Friedhof bestattet
Der Begriff Dalit bezieht sich auf alle Gruppen, welche im Kastensystem einst als „Unberührbare“ galten, und bedeutet auf Sanskrit „mit Füßen getreten“. Im Jahr 1950 wurde das indische Kastensystem offiziell abgeschafft, die indische Verfassung verbietet darüber hinaus jedwede Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit.
Nach einem entsprechenden Gerichtsurteil konnte am 20. Juli der Vater eines in Italien tätigen katholischen Priesters unter Polizeischutz auf dem Friedhof der Pfarrei St. Maria Magdalena im Bundesstaat Tamil Nadu beigesetzt werden. Sie brachen damit erheblichen Widerstand. Bis jetzt gibt es in der Regel in katholischen Pfarreien in Indien einen getrennten Friedhof oder Friedhofsbereich für Dalit-Christen. Der Leichnam verblieb drei Tage im Haus der Familie, obwohl ein Zivilgericht 2024 entschieden hatte, dass der Friedhof unabhängig von ihrer Kastenzugehörigkeit allen Katholiken offenstehen müsse. Eine Einigung konnte erst nach Verhandlungen zwischen Behörden, Kirchenvertretern, Polizei und lokalen Gemeinschaften erzielt werden.
Katholische Kirche lehnt Kastendiskriminierung ab
Im Jahr 2024 hatten fünf Dalit-Christen gleichen Zugang zum gemeinsamen Friedhof eingefordert und nach zehn Jahren Recht erhalten. Die nun erfolgte Beisetzung gilt vielen Dalit-Christen als symbolischer Erfolg im Kampf um Gleichbehandlung und Menschenwürde. UCA-News gegenüber betont der Sekretär des Büros für Dalit und benachteiligte Gruppen der Bischofskonferenz Indiens (CBCI), Zacharias Devasagaya Raj, die Kirche lehne Kastendiskriminierung seit geraumer Zeit ab. „Offiziell fördert die katholische Kirche keine Kastendiskriminierung. Tatsächlich existiert sie aber mancherorts noch immer im Namen der Tradition", so Ray. Bereits 1990 hätten die Bischöfe Tamil Nadus ein Zehn-Punkte-Programm gegen Diskriminierung in Kirchen und auf Friedhöfen beschlossen, 2016 habe die nationale Bischofskonferenz dies mit einer eigenen Dalit-Politik bekräftigt.
(ucan - sc)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen..