Pakistan: Oberstes Gericht überprüft Urteil zu Kinderehe
Die Angehörigen sowie Rechtsbeistände der Organisation Christian True Spirit, unterstützt vom Erzbistum Lahore, machten geltend, dass das Mädchen zum Zeitpunkt der Entführung und Eheschließung im Juli 2025 erst 13 Jahre alt gewesen sei. Für die Bestätigung der Volljährigkeit seien gefälschte Dokumente vorgelegt worden. Vorangegangene Instanzen hatten den Antrag der Familie auf Sorgerecht abgelehnt und die Ehe nach nationalem sowie islamischem Recht anerkannt. Das Richterkollegium erließ nun Zustellungen an die Beteiligten sowie die Generalstaatsanwaltschaften, um Stellungnahmen einzufordern.
Der Fall löste auch international Reaktionen aus. Das Europäische Parlament verabschiedete im Juli eine Resolution, die Fälle von Entführungen, Zwangskonversionen und Kinderehen im Land verurteilt. Ein aktueller Bericht der Organisation Voice for Justice dokumentierte für den Zeitraum von 2019 bis 2025 über 200 Fälle betroffener minderjähriger Christinnen, den Großteil davon in der Provinz Punjab. Obwohl der Landtag von Punjab mit dem neuen Jugendschutzgesetz das Mindestalter für Eheschließungen auf 18 Jahre festgelegt hat, kritisieren Menschenrechtsaktivisten eine unzureichende Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
(ucan - mg)
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