Tansania: Afrika-Kongress fordert klare Grenzen bei der liturgischen Inkulturation
In der Abschluss-Synthese betonten die Fachleute die Notwendigkeit einer präzisen Begriffsbestimmung. Bei der Inkulturation handle es sich nicht um die Erschaffung eines neuen Ritus oder um das bloße Hinzufügen lokaler Bräuche, welche den Römischen Ritus überfrachten oder das Mysterium verdunkeln könnten. Unter Berufung auf die Instruktion „Varietates legitimae“ von 1994 und das Zweite Vatikanische Konzil wird hervorgehoben, dass nur solche kulturellen Formen integriert werden dürfen, die eine Eignung für den Gottesdienst besitzen und im Einklang mit dem Evangelium stehen.
Musik und Tanz
Einen Schwerpunkt bildet die Rolle von Musik und Tanz. Während das Zusammenspiel von Gesang und Bewegung in afrikanischen Kulturen verankert ist, verweist das Dokument auf die Unterscheidung zwischen profanen und sakralen Ausdrucksformen. Der liturgische Tanz dürfe weder als Unterhaltung, Show noch als Pause verstanden werden, sondern müsse als Gebet den Gottesdienst in Würde zum Ausdruck bringen. Gruppen, deren Wirken sich auf den Tanz im Heiligtum beschränke, bedürften einer kritischen Überprüfung, um eine Folklorisierung der Feiern zu verhindern.
Bezüglich des Kirchenbaus halten die Konferenzteilnehmer fest, dass ein Gotteshaus nicht auf einen bloßen Versammlungsraum oder ein Touristenziel reduziert werden dürfe. Die Architektur habe vielmehr die Dimension des Heiligen zu vermitteln.
Liturgie-Institut für Afrika
Zur Vertiefung dieser Aufgaben schlägt der Kongress die Gründung eines liturgischen Instituts für Afrika vor. Wie Pater Olivier-Marie Sarr gegenüber dem vatikanischen Fidesdienst erläutert, reichten die weltweiten Ausbildungsstätten oft nicht aus, um den spezifischen Herausforderungen des Kontinents gerecht zu werden. Ein eigenes Institut solle als Forschungszentrum dienen, um eine Feiergestalt zu fördern, die afrikanische Traditionen mit der Katholizität der Gesamtkirche verbindet.
(fides - mg)
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