Bei einer Kundgebung für Religionsfreiheit 2022 in Mexiko, vor Nicaraguas Botschaft Bei einer Kundgebung für Religionsfreiheit 2022 in Mexiko, vor Nicaraguas Botschaft

UNO zu Religionsfreiheit: Bedeutung der Zivilgesellschaft

Religions- und Weltanschauungsfreiheit für alle Menschen verteidigen: dazu ruft die UNO-Vertreterin Nazila Ghanea anlässlich des Internationalen Tages des Gedenkens an die Opfer von Gewalthandlungen aufgrund der Religion oder Weltanschauung auf.



Anlässlich des Motto-Tages am 22. August sandte die Sonderberichterstatterin für Religions- und Weltanschauungsfreiheit der UNO eine Videobotschaft an das internationale katholische Hilfswerk „Kirche in Not“ (ACN).

Religionsfreiheit in Charta der Menschenrechte verankert

„Die Notwendigkeit, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu wahren – und zwar auf allen Ebenen, lokal, regional und global –, ist wirklich dringend. Sehr viele Menschen in allen Teilen der Welt leiden Tag für Tag unnötigerweise unter Verletzungen ihrer Menschenrechte und Grundfreiheiten, schlicht und einfach aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung”, so Ghanea.

In ihrer Botschaft erinnerte die UN-Vertreterin daran, dass die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert sei. Dennoch würden diese Rechte weiterhin verletzt.
Sie verwies auf die Realität, mit der unzählige Betroffene weltweit konfrontiert seien: Frauen, Männer, Jugendliche und Kinder, die aufgrund religiöser Vorurteile inhaftiert werden; Diskriminierung, die nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in Regierungen, Justiz- und Einwanderungsbehörden sowie im Strafvollzug tief verwurzelt ist; und Gewalt durch Milizen, die ganze Gemeinschaften zerstören, Land beschlagnahmen und Familien zur Flucht zwingen.

Gewalt gegen Angehörige unterschiedlicher Religionen

Die Sonderberichterstatterin für Religions- und Weltanschauungsfreiheit der UNO hob weiter hervor, dass Angehörige unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen betroffen seien. Als Beispiele nannte sie Christen, die durch Gewalt vertrieben werden, Muslime, deren Gebetsstätten angegriffen werden, Baha’í, die wegen ihres Glaubens inhaftiert sind, jüdische Familien, die antisemitischer Gewalt ausgesetzt sind, sowie Humanisten, die gezwungen sind, ihre Überzeugungen zu verbergen. „Die Gewalt mag nicht immer dieselbe sein. Doch all dies stellt eine Verletzung der Menschenrechte sowie der Religions- oder Weltanschauungsfreiheit dar“, stellte sie fest. Der Internationale Gedenktag am 22. August sei daher „ein Anlass, uns erneut auf die Bedeutung dieses Rechts für alle zu besinnen“.

In ihrer Botschaft unterstrich die Sonderberichterstatterin zugleich die unverzichtbare Rolle der Zivilgesellschaft beim Schutz des Rechts auf Religions- oder Weltanschauungsfreiheit. „Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung dieser Verstöße und bei der Wahrung der Menschlichkeit und Gleichheit der Opfer, unabhängig von ihrer Religions- oder Weltanschauungszugehörigkeit. Sie spielt auch eine wichtige Rolle bei der Berichterstattung, bei der Förderung von Verständnis und gutem nachbarschaftlichem Miteinander auf lokaler Ebene – sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten –, bei der Gewährleistung von Wiedergutmachung und bei der Unterstützung des Wiederaufbaus.“

„Red Wednesday“ und Petition für Religionsfreiheit von „Kirche in Not“

„Kirche in Not“ hat eine Petition gestartet, in der dazu aufgerufen wird, das Recht jedes Menschen auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu achten, zu schützen und zu fördern. Sie soll denjenigen eine Stimme geben, die ihre Religion nicht frei ausleben können, und das Bewusstsein für die Millionen Menschen weltweit schärfen, die aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung leiden. Zugleich soll sie zu Solidarität und Maßnahmen zur Verteidigung dieses allgemeinen Menschenrechts anregen.

Mehr als 32 500 Menschen weltweit haben die Petition von „Kirche in Not“ bereits unterzeichnet. Das Hilfswerk ruft Einzelpersonen, Gemeinschaften und Institutionen dazu auf, sich anzuschließen. „Kirche in Not“ verweist auch auf die weltweite Aktion „Red Wednesday“. Rund um den Mittwoch, 18. November, werden Kirchen und öffentliche Gebäude rot angestrahlt – aus Solidarität mit verfolgten Christen und für das Menschenrecht auf Religionsfreiheit.

(pm – pr)


 

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21. August 2026, 09:14