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Keine Ausnahmen beim Verbot öffentlicher Gottesdienste gibt es in Berlin - einen entsprechenden Antrag des katholischen „Institut Philipp Neri“ lehnte das Verwaltungsgericht diesen Dienstag ab Keine Ausnahmen beim Verbot öffentlicher Gottesdienste gibt es in Berlin - einen entsprechenden Antrag des katholischen „Institut Philipp Neri“ lehnte das Verwaltungsgericht diesen Dienstag ab 

D: Verwaltungsgericht bestätigt Gottesdienstverbot in Berlin

Das wegen der Corona-Pandemie staatlich angeordnete Versammlungsverbot in der Landeshauptstadt gilt weiter auch für Gottesdienste. Das Verwaltungsgericht wies einen Eilantrag des Vereins „Freundeskreis St. Philipp Neri“, im katholischen „Institut Philipp Neri“ Gottesdienste mit bis zu 50 Gläubigen feiern zu dürfen, am Dienstag zurück.

Dies teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage mit. Die katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen hatten bundesweit dazu aufgerufen, das Versammlungsverbot zu achten und öffentliche Gottesdienste vorerst abgesagt.

Institut Philipp Neri

Das Institut päpstlichen Rechts ist seit 2003 in Berlin ansässig und untersteht nicht dem Erzbistum Berlin. Es hat sein Zentrum im Sankt-Afra-Stift im Wedding. Dort werden Gottesdienste in traditioneller lateinischer Liturgie gefeiert, wie sie vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65) üblich war. Das Neri-Institut wird nach eigenen Angaben von bis zu 300 Gläubigen unterstützt.

(kna - sst)

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07. April 2020, 16:17