D: Lebensperspektiven statt Suizidbeihilfe fördern
Das fünfseitige Papier liegt der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vor. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar, mit der die Karlsruher Richter das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe für nichtig erklärten. Es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben - eine behutsame Regulierung der Suizidhilfe sei jedoch möglich. Spahn bat daraufhin Verbände, Ärzte und Kirchen, Vorschläge für eine solche Regelung vorzulegen.
Beihilfe zum Suizid ethisch problematisch
Das Katholische Büro in Berlin betont in seiner Stellungnahme, „dass wir die Beihilfe zum Suizid für ethisch problematisch erachten, und Angebote der Suizidassistenz - sei es durch Ärzte, Vereine oder Einzelpersonen - nach wie vor ablehnen.“ Eine Ausweitung der Angebote für Suizidbeihilfe, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unumgänglich erscheine, sei daher mit den Grundüberzeugungen der Kirche „nicht in Einklang zu bringen“.
Der Schwerpunkt des Papiers von katholischer Seite liegt auf einer Stärkung der Suizidprävention, der psychiatrisch-psychotherapeutischen Arbeit, sowie von Angeboten der Palliativ- und Hospizversorgung vor allem in der Regelversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.
Grundsatz: Niemand soll gezwungen werden
„Durch finanzielle Förderung der Begleitung und Pflege durch An- und Zugehörige und berufliche Freistellungsmöglichkeiten sollte es An- und Zugehörigen außerdem erleichtert werden, für ihre kranken oder älteren Angehörigen zu sorgen und diesen beizustehen“, heißt es darin weiter. „Auf diese Weise würde kranken oder älteren Menschen eben nicht der Eindruck vermittelt, durch ihre Hilfebedürftigkeit zu einer finanziellen oder zeitlichen Last für die Familie oder die Solidargemeinschaft zu werden.“
Besonders zu beachten sei ferner die strikte Wahrung des Grundsatzes, dass niemand gezwungen werden dürfe, Beihilfe zum Suizid zu leisten. „Das muss unseres Erachtens auch für Dienste und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege gelten. Ansonsten würde das Profil kirchlicher und karitativer Einrichtungen in ihrem Kern in Frage gestellt, da diese sich der Förderung des Lebens verschrieben haben.“
Einfühlende Aufmerksamkeit in Extremsituationen
Die Autoren der Stellungnahme räumen ein, „dass an den Grenzen des Lebens Extremsituationen entstehen können, deren Aussichtslosigkeit und Belastungen einen Menschen zu einer suizidalen Handlung drängen“. Solche Extremsituationen entzögen sich letztlich einer moralischen Beurteilung von außen. „Sie bleiben jedoch tragische Entscheidungen, zu denen sich die betroffenen Personen genötigt sehen. Diese Menschen verdienen keine Verurteilung, sondern in ihrer Gefährdung und Verletzlichkeit einfühlende Aufmerksamkeit."
(kna - mg)
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