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Die Karlsruher Richter Ende Februar bei ihrem Urteil zur Sterbehilfe Die Karlsruher Richter Ende Februar bei ihrem Urteil zur Sterbehilfe 

D: Caritas fordert neue Debatte um Sterbehilfe

Die Caritas fordert im Streit um Sterbehilfe in Deutschland nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine intensive gesellschaftliche Debatte über den Wert des Lebens. Die Gerichtsentscheidung sei problematisch.

Präsident Peter Neher kritisierte in der Neuen Osnabrücker Zeitung von diesem Montag die Entscheidung des Gerichts, weil sie „das Selbstbestimmungsrecht letztlich als einziges Kriterium über Tod und Leben nennt“. Fraglos handele es sich beim Selbstbestimmungsrecht „um ein hohes Gut“, erläuterte er. „Das setzt aber voraus, dass jeder Suizidwunsch aus einer selbstbestimmten Haltung heraus geäußert wird. Und ob das immer der Fall ist, hinterfrage ich mindestens kritisch“, so Neher.

Die Mehrdeutigkeit eines Sterbewunsches

Neher argumentierte, ein geäußerter Sterbewunsch könne auch missverstanden werden. „Wenn jemand unter großen Schmerzen leidet oder sich in tiefer Einsamkeit befindet, frage ich mich, ob dessen Selbstbestimmung tatsächlich so leitend ist oder ob es nicht letztlich ein Ruf nach Leben, nach Zuwendung, nach Hilfe, nach Unterstützung, nach Nähe ist. Deshalb halte ich diese starke Betonung der Selbstbestimmung angesichts der Komplexität für falsch“, sagte der Präsident des Deutschen Caritasverbandes. Es zeige aber, dass „eine Debatte darum“ notwendig sei, so Neher.

Steigt der Druck auf Alte und Kranke?

Neher, der seine Dissertation zum Thema Sterben und Sterbebegleitung geschrieben hat, befürchtet nach dem Urteil der Richter „eine schwerwiegende Folge“: „Es erweckt den Eindruck, Selbsttötung wäre eine legitime Alternative bei schwerer Erkrankung oder Einsamkeit.“

Damit könnte ein Mensch in die Situation gebracht werden, in der ausgesprochen oder implizit von ihm erwartet wird: „Mach deinem Leben endlich Schluss.“ Vor allem „der Druck auf alte und schwer kranke Menschen kann dadurch steigen, die Möglichkeit der assistierten Selbsttötung in Anspruch zu nehmen“, warnte Neher.

Um die negativen Folgen abzumildern, sei es „notwendig, die Maßnahmen der Palliativversorgung zu stärken“, forderte Neher. „Wir müssen Sterben als Teil des Lebens anerkennen“, sagte der Präsident des katholischen Sozialverbandes.

Karlsruhe stellt Weichen neu

Ende Februar hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht das 2015 vom Parlament beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen, organisierten Suizidbeihilfe für nichtig erklärt. Karlsruhe betonte, dass es ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben gebe. Eine behutsame Regulierung der Suizidbeihilfe sei jedoch möglich.

Zuletzt wurde bekannt, dass Gesundheitsminister Jens Spahn eine gesetzliche Neuregelung vorbereitet. Er wolle die Möglichkeit eines "legislativen Schutzkonzeptes" nutzen, schrieb der CDU-Politiker Mitte April in einem Brief an Ärztevertreter, Verbände und Kirchen, wie das Magazin "Spiegel" am vergangenen Freitag berichtete. Zuvor hatten die FDP und die Giordano-Bruno-Stiftung darüber berichtet und dem Minister eine tendenziöse Auswahl von Experten vorgeworfen.

Spahn bat die Experten in seinem Schreiben demnach, Vorschläge für eine Neuregelung zu schicken und berief sich dabei auf das Höchstrichterurteil. Zum Schutz der Selbstbestimmung "gehören nach meinem Verständnis auch Lebensschutz beziehungsweise Fürsorge", schrieb der Minister laut "Spiegel". Menschen mit eingeschränkter Selbstbestimmung müssten "vor sich selbst (und einem irreversiblen Schritt wie dem Suizid)" geschützt werden.

Im Parlament sorgt Spahns Vorstoß für Unmut. "Das sensible Thema Sterbehilfe sollte nicht von Minister Spahn aufgerufen werden, sondern von den Abgeordneten des Bundestags", sagt Gesundheitsexperte Karl Lauterbach (SPD) laut Magazin. Es sei Aufgabe des Parlaments, in ethisch zentralen Fragen nach Lösungen zu suchen.

(kna/kap – sk)
 

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15. Juni 2020, 09:05