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Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck 

D: Ruhrbischof Overbeck verteidigt Segensfeier in seinem Bistum

Bischof Franz-Josef Overbeck hält es für richtig und theologisch verantwortbar, Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare, aber auch für Paare nach ziviler Eheschließung oder Wiederheirat nach einer Ehescheidung zu ermöglichen. Vor zwei Jahren hatte die vatikanische Glaubensbehörde schriftlich mitgeteilt, die katholische Kirche habe keine Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen.

Die umstrittene Segnung homosexueller Paare ist nach Worten von Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck in seinem Bistum längst Praxis. „Paare, die den Segen Gottes für ihre Liebe wünschen, werden im Bistum Essen in ihrem Wunsch und der Planung einer Segensfeier unterstützt und begleitet“, erklärte der Bischof am Mittwochabend in Essen.

Im März 2021 hatte der Vatikan klargestellt, dass es keine Möglichkeit gibt, Paaren aus Personen des gleichen Geschlechts einen Segen zu erteilen. Dies sei keine ungerechte Diskriminierung und „kein Urteil über die Person“. Die Kirche habe nicht die Befugnis, gleichgeschlechtlichen Verbindungen den Segen zu erteilen. Eine Segnung homosexueller Paare könne daher als „unerlaubt“ betrachtet werden.

Dialog auf Weltkirche-Ebene nötig

Die Vollversammlung des katholischen Reformprojekts Synodaler Weg hatte Anfang März beschlossen, dass es künftig offiziell in Deutschland katholische Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare und wiederverheiratete Geschiedene geben kann. „Über das Gute ihres Lebens einen Segen zu sprechen, der nicht einer Trauung ähnelt, wohl aber Zeichen der Begleitung ist, soll zeigen: Im Namen der Kirche ist Gott in dieser Beziehung gegenwärtig“, sagte Overbeck. Dagegen hatte Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin kürzlich in Rom gesagt, die Frage der Segnungsfeiern für gleichgeschlechtliche Paare könne nicht von einer Ortskirche im Alleingang beantwortet werden. Es brauche vielmehr einen Dialog auf weltkirchlicher Ebene.

Overbeck fördert Mitbeteiligung

Overbeck kündigte auch an, ein neues Gremium für mehr Beteiligung an Beratungs- und Entscheidungsprozessen zu gründen. Erste Vorbereitungen dafür habe er bereits angestoßen und Vertreterinnen und Vertreter der pastoralen Berufsgruppen sowie der bestehenden Räte eingeladen, sich an der Konzeption dieses Gremiums zu beteiligen. „Dabei ist das geltende Kirchenrecht natürlich der für uns verbindliche Rahmen“, so der Bischof. Er sprach in diesem Zusammenhang nicht von einem Synodalen Rat, also einem gemeinsamen Leitungsorgan von Laien und Klerikern. Ein solches Gremium auf Bundes-, Bistums- oder Pfarreiebene hatte der Vatikan kategorisch ausgeschlossen.

Er sei überzeugt, „dass eine recht verstandene Stärkung von Synodalität in unserer Kirche zugleich eine Stärkung des Bischofsamtes ist“, betonte Overbeck. Vieles von dem, was die Synodalversammlung beschlossen habe, sei im Bistum Essen bereits gelebte Praxis. Dazu zählten die Taufe durch nicht geweihte Frauen und Männer sowie eine Mitwirkung von Laiinnen und Laien in der Leitung von Pfarreien. Zudem predigten theologisch wie geistlich überaus qualifizierte Laien in Gottesdiensten.

(kna – mg)

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23. März 2023, 10:23