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Euthanasie (Symbolbild) Euthanasie (Symbolbild) 

D/Niederlande: Kritik an Euthanasie für Kinder

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt vor einer schleichenden Gewöhnung an aktive „Sterbehilfe“ und verweist auf die Niederlande. Die katholische Kirche der Niederlande kritisiert das Euthanasie-Gesetz von 2002, das jetzt ausgeweitet werden soll.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz Eugen Brysch kritisierte am Sonntag in Dortmund den Beschluss der niederländischen Regierung, nun auch Tötung auf Verlangen für Kinder zwischen einem und zwölf Jahren möglich zu machen.

„Die Niederlande zeigen mit diesem Schritt, dass sich eine Gesellschaft mit der organisierten Tötung von Menschen arrangieren kann. Denn die Ausdehnung von Tötung auf Verlangen für alle Alltersgruppen wird größtenteils akzeptiert“, sagte Brysch gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Deshalb müsse die deutsche Politik in der aktuellen Debatte um die Beihilfe zur Selbsttötung die zwanzigjährige Entwicklung des Nachbarlandes in den Blick nehmen. „Denn der gesellschaftliche Gewöhnungseffekt stärkt nicht die Hilfe und den Beistand für kranke und lebensmüde Menschen“, so Brysch. „Vielmehr führt der Einstieg zum organisierten Angebot auf Tötung immer zu einer Ausweitung.“

Forderung nach Verbot

Brysch forderte vom Bundestag, keine gesetzlichen Regelungen für die organisierte Suizidassistenz zu verabschieden. Es reiche vielmehr aus, die Beihilfe zur Selbsttötung gegen Geld zu verbieten. Auch müsse jeder einzelne Sterbehelfer garantieren, dass die Suizidentscheidung des Sterbewilligen in freier Selbstbestimmung erfolge.

Der Bundestag will noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Suizidbeihilfe verabschieden; dazu liegen drei unterschiedliche Gesetzentwürfe vor. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen, also auf Wiederholung angelegten Suizidhilfe aufgehoben und zugleich ein weitreichendes Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben, unabhängig von Alter oder Krankheit, formuliert. Dabei sollen Suizidwillige auch auf die Hilfe Dritter zugreifen können. Zugleich legten die Richter dem Gesetzgeber nahe, Missbrauch anhand von Schutzkonzepten zu verhindern. Niemand solle zur Selbsttötung gedrängt werden können.

Niederlande folgt Belgien

Die niederländische Regierung hatte am Freitag mitgeteilt, dass Ärzte zukünftig auch das Leiden unheilbar kranker Kleinkinder beenden können. Damit folgt das Land seinem Nachbarn Belgien, wo eine ähnliche Regelung seit 2014 gilt. Laut niederländischem Innenministerium betrifft die Regelung eine „kleine Gruppe“ von fünf bis zehn Kindern unter zwölf Jahren pro Jahr, „bei denen die Möglichkeiten der Palliativmedizin nicht ausreichen, um ihr Leiden zu lindern“.

Für die Neuregelung ist keine Zustimmung des Parlaments erforderlich. Eine entsprechende Verordnung soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.

Bereits jetzt können Kinder, die älter als zwölf Jahre sind, in den Niederlanden Sterbehilfe beantragen. Bis zum Alter von 16 Jahren ist dafür die Zustimmung der Eltern erforderlich. Sterbehilfe ist in den Niederlanden auch für Babys unter einem Jahr legal - ebenfalls mit Zustimmung der Eltern.

Säkularisierung 

In dem Land, wo aktive Sterbehilfe 2002 legalisiert wurde, ist die Kirche etwa eine wichtige Stimme im Bereich des Lebensschutzes. Wie in vielen anderen europäischen Ländern sind auch in den Niederlanden die Katholikenzahlen aber rückläufig. Religion und ethische Sichtweisen kämpfen um Gehör, was sich auch in einer schwindenden Repräsentanz christlicher Abgeordneter in der Politik widerspiegelt.

(kap/vatican news – pr)

 

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16. April 2023, 16:44