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Afghanische Frauen auf einem Markt im Distrikt Faizabad in der Provinz Badachschan Afghanische Frauen auf einem Markt im Distrikt Faizabad in der Provinz Badachschan  (AFP or licensors)

Schweiz: Caritas lobt Asyl für Afghaninnen

Die Situation für Frauen in Afghanistan wird immer prekärer. UN-Organisationen betonen ihren besonderen Schutzbedarf. Das Schweizerische Staatssekretariat für Migration hat die Praxis für die Gewährung von Asyl für afghanische Frauen an die internationalen Empfehlungen angepasst - und wird dafür von der Caritas Schweiz gelobt.

Die Entscheidung des Staatssekretariats für Migration zugunsten geflüchteter Afghaninnen sei eine wichtige Praxisänderung, mit der sich die Schweiz an viele EU-Staaten anpasse, so Caritas Schweiz. Seit der Machtübernahme der Taliban habe sich die Situation für Frauen in Afghanistan massiv verschlechtert. 

Seit Juni 2023 wird Afghaninnen auch in der Schweiz größtenteils Asyl gewährt, und sie werden als Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Nach wie vor durchlaufen sie ein individuelles Asylverfahren, bei dem ihre Aussagen und ihre individuelle Gefährdung genau geprüft werden. Neu ist, das ihnen aber attestiert wird, dass sie sowohl „Opfer diskriminierender Gesetzgebung“ als auch Opfer „religiös motivierter Verfolgung“ sein können.

Zuvor wurde Afghaninnen meist kein Asyl zugestanden. Sie erhielten eine vorläufige Aufnahme, da eine Rückkehr nicht zumutbar ist. Die Caritas betone schon lange, dass dieser Aufenthaltstitel weder den Schutzbedarf der Frauen angemessen anerkenne noch die benötigte langfristige Sicherheit biete.

Kritik aus dem Parlament

Im Parlament regt sich Kritik an der Anerkennung von Afghaninnen, etwa weil dies zu einer Vielzahl von Familiennachzügen führen könnte. Doch die Caritas sieht in solcher Kritik wenig inhaltliche Berechtigung. Die Zahlen zeigen, dass die allermeisten Afghaninnen im Familienverbund flöhen und dass von den wenigen Alleineinreisenden die allermeisten unverheiratet seien. Caritas Schweiz erklärt außerdem, „dass eine Beurteilung, ob jemandem der Flüchtlingsschutz gewährt wird, weder von konstruierten potenziellen Nebeneffekten noch von der politischen Großwetterlage bestimmt werden darf“.

(caritas schweiz – vn)

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15. Dezember 2023, 12:21