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Bischof Helmut Dieser, Missbrauchsbeauftragter der deutschen Bischöfe Bischof Helmut Dieser, Missbrauchsbeauftragter der deutschen Bischöfe 

D: „Ein bisschen unfair“

Einen nicht ganz fairen Umgang mit der katholischen Kirche kritisiert der Missbrauchsbeauftragte der katholischen deutschen Bischöfe mit Blick auf das Bemühen um Entschädigungen. Er betonte, es gebe eine Wende zu höheren Zahlungen, was „gut für die Betroffenen" sei.

Die katholische Kirche in Deutschland sei bisher die einzige Institution, „an der die Gesellschaft einmal durchspielt, wie mit der Entschädigung von Missbrauchsbetroffenen umzugehen ist“, sagte der Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bischöfe, Helmut Dieser der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Wer sonst außer uns leistet freiwillige Zahlungen? Wenn an andere Institutionen dieselben Maßstäbe angelegt würden, stellt sich die Frage: Was würde das heißen für den Sport, für Schulen, Vereine oder für Familien“, fragte der Bischof. „Wir sind die einzigen, die überhaupt etwas erreichen bei der finanziellen Anerkennung für Missbrauchsbetroffene – auch wenn wir dabei immer noch besser und schneller werden können“, so Dieser.

Höhere Schmerzensgelder für Betroffene

Dieser sieht deutliche Verbesserungen bei den freiwilligen kirchlichen Zahlungen für Betroffene sexualisierter Gewalt. Die von der Bischofskonferenz eingesetzte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) spreche den Betroffenen inzwischen deutlich höhere Summen zu. Viele der Betroffenen finden die Summen jedoch zu niedrig. Dieser verwies dazu auf die Schmerzensgeldtabellen, die der Kommission vorliegen, um bei den Zahlungen eine Vergleichbarkeit herzustellen. Das Verbrechen der sexualisierten Gewalt sei in den Tabellen bis Mitte letzten Jahres kaum abgebildet gewesen.

Bereits beschiedene Fälle neu bewertet

Das Kölner Urteil im Juni 2023, das einem früheren Messdiener 300.000 Euro Schmerzensgeld zusprach, habe die Situation nun völlig verändert, „und das ist gut für die Betroffenen“. Bereits beschiedene Fälle rolle die UKA auf Antrag neu auf. In einigen Fällen stehe den Betroffenen nun ein Schmerzensgeld von über 100.000 Euro zu. Am Freitag stellt die UKA ihren Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr vor.

(kna – vn)

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12. März 2024, 14:55