Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
„Alle drei Schwestern haben aus juristischen Gründen einstimmig beschlossen, diese Vereinbarung nicht zu unterzeichnen", informierte Christina Wirtenberger, Sprecherin der Nonnen, am Abend die APA. Der Sprecher von Propst Grasl, Harald Schiffl bestätigte das am Samstag gegenüber Kathpress und hielt fest: „Es tritt ein, was Propst Grasl sagte: jetzt wird die nächste Instanz, also Rom involviert."
Noch am Freitag hatte sich der Propst von Stift Reichersberg, der in der Causa als Apostolischer Kommissar der Augustiner-Chorfrauen Goldenstein fungiert, zuversichtlich gezeigt, dass sein Vorschlag, der „bis auf Weiteres" den Verbleib der Schwestern im Kloster unter bestimmten Auflagen ermöglichen soll, die Zustimmung der Schwestern erfahren würde.
Der Vorschlag
Die Hauptpunkte der vorgeschlagenen Vereinbarung umfassten die Möglichkeit für die drei zwischen 81 und 88 Jahre alten Ordensfrauen, im Kloster zu wohnen, die Wiederherstellung des Klausurbereichs, also der klösterlichen Regeln für Rückzug und Gebet mit Räumen ohne Zutrittsmöglichkeit für ordensfremde Personen, sowie die spirituelle Begleitung durch einen Priester aus dem Stift Reichersberg. Zudem sollten 24-Stunden-Pflegekräfte und medizinische Betreuung zur Verfügung stehen. Eventuelle Umbauten im Kloster sollten in Abstimmung mit Propst Grasl erfolgen. Sobald die Schwestern „in solcher Weise pflegebedürftig sind, dass die Betreuung im Kloster nicht mehr möglich ist", sollte dann eine Übersiedlung in ein Pflegeheim in Elsbethen „in Sichtweite des Klosters" geschehen, sofern dort ein Platz frei sei, hieß es seitens des Propstes über die Vereinbarung.
Gründe der Ablehnung
Die Ablehnung des Vorschlags durch die drei Nonnen ist laut APA aufgrund der damit verbundenen Bedingungen erfolgt. So habe der Propst die sofortige „Einstellung sämtlicher Social-Media-Aktivitäten" sowie die Einstellung „sämtlicher aktiver Medienkontakte" gefordert. Weitere Bedingung war demnach, dass die Schwestern „mit sofortiger Wirkung für sie tätige Rechtsanwälte und Juristen entpflichten" und es auf Dauer „keinerlei juristische Aktivitäten" der Nonnen mehr gebe. Schließlich wurde gefordert, dass sich die Helferinnen aus dem Kloster zurückziehen und keine Entscheidungen mehr für die Chorfrauen treffen.
In einer Aussendung betonten die Nonnen bzw. deren Helferinnen am Freitagabend, „dass es sich um einen einseitigen, einmal mehr mit den betroffenen Schwestern ebenso wenig wie mit ihren Helferinnen und Helfern abgesprochenen Vorschlag handelt." Zudem enthalte die bereits am Mittwoch vorgelegte Vereinbarung auch „keinerlei rechtsverbindliche Zusagen des vom Propst vertretenen Stiftes Reichersberg und der Erzdiözese Salzburg. Insbesondere die in den Medien behauptete Zusage, dass die Schwestern im Kloster bleiben dürften, entbehrt in der vorgelegten Vereinbarung durch den Vorbehalt ,bis auf Weiteres' jeder Rechtsverbindlichkeit und ist insofern juristisch wertlos."
Verhandlungsbereitschaft
Die Schwestern und ihre Helferinnen erklärten sich in der Aussendung aber grundsätzlich bereit, mit der Erzdiözese Salzburg und dem Stift Reichersberg eine Vereinbarung zu schließen, um den gegenwärtigen Konflikt beizulegen.
(kap - sst)
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