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Ukrainische Flüchtlinge im Zug Ukrainische Flüchtlinge im Zug  (DARRIN ZAMMIT LUPI)

Schweiz: Caritas kritisiert Reiseverbot für Kriegsvertriebene

In der Schweiz verschärft sich die Debatte um die Bewegungsfreiheit von Geflüchteten. Caritas Schweiz bezog erneut Stellung gegen ein vom Parlament beschlossenes Reiseverbot für vorläufig aufgenommene Personen und Schutzsuchende.

Während der Bundesrat (die Schweizer Regierung) eine Sonderregelung für Geflüchtete aus der Ukraine vorsieht, sollen andere Kriegskriegsvertriebene massiv eingeschränkt werden – eine Entscheidung, die die Hilfsorganisation als „willkürlich“ ablehnt.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein bereits im Jahr 2021 vom Parlament verabschiedetes Gesetz, das Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen Auslandsreisen grundsätzlich untersagt. Dies betrifft nicht nur Reisen in das jeweilige Herkunftsland, sondern auch Besuche in Nachbarstaaten. Nachdem die Inkraftsetzung aufgrund der Ukraine-Krise zunächst aufgeschoben wurde, hat der Bundesrat nun konkrete Pläne zur Umsetzung vorgelegt.

Sonderstatus für Ukraine-Geflüchtete

Die Vorlage des Bundesrates sieht vor, dass Schutzsuchende aus der Ukraine (Status S) weiterhin die Freiheit behalten sollen, sich im Schengenraum zu bewegen. Für alle anderen Gruppen – darunter Menschen aus Kriegsgebieten wie Syrien, Afghanistan oder Somalia – soll hingegen ein striktes Verbot mit nur sehr wenigen, eng definierten Ausnahmen gelten.

„Was für Schutzsuchende aus der Ukraine gilt, muss auch für alle anderen Kriegs- und Gewaltvertriebenen gelten“, fordert die Caritas in ihrer Stellungnahme. Eine Unterscheidung nach Herkunft sei nicht nachvollziehbar. Die Reisefreiheit habe sich bei den Betroffenen aus der Ukraine bewährt, weshalb die geplanten Einschränkungen für andere Gruppen unnötig seien.

Widerspruch zur Integrationspolitik

Besonders kritisch sieht die Organisation den Widerspruch zur staatlichen Integrationsförderung. In den letzten Jahren haben Bund und Kantone die Bemühungen verstärkt, vorläufig Aufgenommene in den Arbeitsmarkt zu integrieren – mit messbarem Erfolg bei Erwerbsquoten und Ausbildungstiteln.

Dass Menschen, deren Zukunft in der Schweiz liegt, nicht einmal ins angrenzende Ausland reisen dürfen, sei für die Betroffenen einschneidend. „Familienangehörige und Freunde von Kriegsvertriebenen leben aufgrund der Flucht oft auf viele verschiedene Staaten verteilt“, gibt die Caritas zu bedenken. Ein Reiseverbot verhindere wichtige soziale Kontakte, ohne dass für die Schweiz ein erkennbarer Vorteil entstehe.

Forderung nach einem humanitären Schutzstatus

Die Caritas Schweiz fordert den Bundesrat auf, den vorhandenen Spielraum bei der Umsetzung des Gesetzes bestmöglich zugunsten der Schutzsuchenden zu nutzen. Dazu gehörten klare und kurze Fristen für die Bewilligung von Ausnahmeanträgen.

Mittelfristig plädiert die Organisation für einen grundlegenden Systemwechsel: Die Schaffung eines einheitlichen „humanitären Schutzstatus“ für alle Kriegsvertriebenen. Dieser solle dem tatsächlichen Schutzbedarf gerecht werden und die Bewegungsfreiheit der Betroffenen nicht unnötig beschneiden. „Die Bewegungsfreiheit ist ein wichtiges Gut und soll so wenig wie möglich eingeschränkt werden“, so das Fazit der Hilfsorganisation.

(pm - mg)

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07. Februar 2026, 14:07