D: Leitlinien zur Suizidprävention

Die deutsche Bischofskonferenz und der deutsche Caritasverband haben Leitlinien zur Prävention von Suizid in katholischen Einrichtungen veröffentlicht.

Der Text mit dem Titel „Den Weg des Lebens gehen“ erläutert auch den richtigen Umgang mit Suizidwünschen. Anlass ist insbesondere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, das neue rechtliche und ethische Fragen aufgeworfen hat und in vielen Einrichtungen Unsicherheiten hat entstehen lassen.

Auch juristische Hinweise

Die Leitlinien sollen, wie die Bischofskonferenz erläutert, Orientierung geben und die Prävention von Suiziden stärken. „Ihr Kern ist eine Kultur der Lebensbejahung.“ Sterbewünsche seien oft „Ausdruck von Sorge vor dem Verlust der eigenen Autonomie, von existenzieller Not, Einsamkeit oder Krankheit“. In solchen Phasen bräuchten Menschen mehr denn je Zuwendung, verlässliche Begleitung und Hoffnung.

Dabei müssten Suizidgedanken und Sterbewünsche durchaus ernst genommen werden – „im Gespräch, in professioneller Begleitung, in seelsorglicher Nähe“. Einrichtungen in katholischer Trägerschaft verstünden sich dabei als Schutzräume für das Leben, besonders für vulnerable Menschen in Krisen. Nötig seien sowohl „fürsorgliche Sensibilität“ als auch „fachliche Klarheit“. Die Leitlinien enthalten auch konkrete Empfehlungen zur Schulung von Mitarbeitenden sowie juristische Hinweise für Verträge und Hausordnungen.

(dbk – sk)
 

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06. März 2026, 12:15