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Schweiz: Bischöfe fordern Verbot von Konversionsmaßnahmen

Die Schweizer Bischofskonferenz hat sich im Rahmen der aktuellen parlamentarischen Debatte für ein landesweites Verbot von sogenannten Konversionsmaßnahmen ausgesprochen. In einer in Freiburg veröffentlichten Stellungnahme stellt sich die Kirchenleitung hinter die Absicht, Angebote zu untersagen, die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung sowie der Geschlechtsidentität abziehlen. Solche Praktiken seien mit dem seelsorgerischen Auftrag unvereinbar.

Mario Galgano - Vatikanstadt

Die Bischofskonferenz begründet ihre Position mit dem christlichen Menschenbild, nach dem die Achtung der persönlichen Integrität und die Würde des Menschen als Ebenbild Gottes an erster Stelle stehen. Alle Menschen müssten vor Gewalt, Druck und Missbrauch geschützt werden. Wer sich in Fragen der eigenen Identität an kirchliche oder therapeutische Stellen wende, habe einen Anspruch auf Respekt, Vertraulichkeit und Freiheit. In diesem Zusammenhang verweist die Konferenz auch auf Papst Leo XIV., der kurz nach seiner Amtseinführung im Mai vergangenen Jahres betonte, dass die Sendung der Kirche darin bestehe, allen Menschen die Liebe Gottes zu bringen und die Geschichte jedes Einzelnen zu achten.

Zielgerichtete Einflussnahme

Aus Sicht der Schweizer Bischofskonferenz stellen Konversionsmaßnahmen eine zielgerichtete Einflussnahme dar. Diese könne durch Druck, Schuldzuweisungen, Drohungen, Isolation oder die Erzeugung religiöser Ängste geschehen. Wenn Menschen im Namen Gottes beschämt oder manipuliert werden, drohe im religiösen Kontext ein spiritueller Missbrauch. Aus diesen Gründen unterstützt die Bischofskonferenz die Zielsetzung einer einheitlichen Regelung auf Bundesebene, wie sie in einer entsprechenden parlamentarischen Motion vorgesehen ist. Das Anbieten, Vermitteln und Bewerben solcher Maßnahmen soll demnach untersagt und unter Strafe gestellt werden, wovon sich die Bischöfe insbesondere einen wirksamen Schutz für Minderjährige und vulnerable Personen versprechen.

Für die rechtliche Ausgestaltung des Gesetzes nennt die Bischofskonferenz drei zentrale Bedingungen. Zunächst sei eine präzise Definition notwendig, die zielgerichtete Praktiken der sogenannten Umpolung exakt erfasst. Davon scharf abzugrenzen seien ergebnisoffene und respektvolle Gespräche sowie fachgerechte Psychotherapien, bei denen Menschen ihre Situation in Freiheit reflektieren können. Diese Formen der Begleitung dürften durch das Gesetz nicht kriminalisiert werden. Als dritten Punkt fordert die Bischofskonferenz, dass betroffene Personen einen einfachen Zugang zu Unterstützung, Beratung und Beschwerdewegen erhalten.

(pm)

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26. Mai 2026, 10:59