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Der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl Der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl   (© Pressestelle Erzbistum Bamberg / Hendrik Steffens)

D: Erzbistum Bamberg informiert über Missbrauchsfall

Das Erzbistum Bamberg hat an diesem Donnerstag über Erkenntnisse zu einem historischen Fall sexuellen Missbrauchs informiert.

Dabei geht es um einen im Jahr 2000 verstorbenen Priester, der nach Missbrauchsvorwürfen 1976 nicht angezeigt, sondern ins Ausland versetzt wurde. Archivdokumenten zufolge waren kirchlichen Stellen die Vorwürfe dabei bekannt.

Die genauen Abläufe und Verantwortlichkeiten sind auch Gegenstand der noch laufenden wissenschaftlichen Untersuchungen, deren Ergebnisse im Frühjahr 2027 vorgestellt werden. Gleichwohl hält es das Erzbistum für geboten, bereits jetzt in Abstimmung mit der deutschen Bischofskonferenz über die vorliegenden Erkenntnisse zu informieren. Der Beschuldigte war von 1970 bis zu seiner Versetzung nach Namibia 1976 Direktor eines Bamberger Internats, zuvor war er Sekretär des damaligen Erzbischofs Josef Schneider.

Wissenschaftliche Untersuchung soll im Frühjahr 2027 vorgestellt werden


Aus einem Schriftverkehr ergibt sich, dass sowohl die damalige Bamberger Bistumsleitung als auch das Auslandssekretariat der deutschen Bischofskonferenz sowie das Apostolische Vikariat Windhoek bei der Versetzung Kenntnis von den Vorwürfen hatten. 1986 wurde der Priester als Seelsorger für die deutschsprachige Gemeinde nach Mailand versetzt. Die staatlichen Behörden wurden offenbar nicht eingeschaltet. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde der Priester den vorliegenden Unterlagen zufolge nicht mehr als Seelsorger eingesetzt, bevor er im Jahr 2000 starb. Aus den Akten sind die Namen von fünf betroffenen Schülern des Bamberger Internats bekannt. Weitere Missbrauchstaten im Ausland sind nicht aktenkundig.

„Wir haben im Erzbistum den Anspruch, die Vergangenheit offen und transparent aufzuarbeiten“, erklärt Erzbischof Herwig Gössl. Dazu gehöre auch, Erkenntnisse nicht zurückzuhalten, sondern sie öffentlich zu machen. „Ohne den Ergebnissen der unabhängigen Aufarbeitung vorgreifen zu wollen, machen die bisher bekannten Vorgänge ein Fehlverhalten kirchlicher Verantwortungsträger beim Umgang mit Missbrauchsvorwürfen deutlich“, so Gössl. Dem Schutz von Kindern und Jugendlichen sei nicht ausreichend Rechnung getragen worden, während der Schutz von Tätern Vorrang hatte. „Wir bedauern dieses institutionelle Versagen ausdrücklich und versichern, dass dieses Vorgehen heute völlig undenkbar ist.“

„Es geht uns um den Schutz von Kindern und Jugendlichen“


Für das Auslandssekretariat der Deutschen Bischofskonferenz erklärte der Leiter, Peter Lang: Bevor heute eine Seelsorgerin oder ein Seelsorger ins Ausland geschickt werde, müsse die betreffende Person neben einer Selbstverpflichtungserklärung ein aktuelles „erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen, das über das normale Führungszeugnis hinaus gehe und detailliert Straftaten aufliste. „Es geht uns um den Schutz von Kindern und Jugendlichen“, betonte Lang. Außerdem müsse die Teilnahme an einer Präventionsschulung nachgewiesen werden, und der zuständige kirchliche Obere (Generalvikar, Bischof, Ordensobere) müsse eine ausführliche Unbedenklichkeitserklärung unterzeichnen.

Bereits 2011 wurde in lokalen Medien über den Fall berichtet. Die Auswertung von Archivdokumenten aufgrund einer aktuellen Medienanfrage führte zu den neuen Einsichten. Das Erzbistum erhofft sich von der Studie, die von der Unabhängigen Aufarbeitungskommission 2024 in Auftrag gegeben wurde, weitere Erkenntnisse.

(erzbistum bamberg – sk)

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18. Juni 2026, 12:20