D: Vor den Landtagswahlen – was hat die AfD mit Religion vor?
Ähnlich geht es den Sozialdemokraten: Die Wahlforscher in Mecklenburg-Vorpommern sehen sie bei etwa 30 Prozent und in Sachsen-Anhalt bei sechs Prozent. Unser Kollege Michael Hermann hat einen Blick in die beiden Landtagswahlprogramme der AfD geworfen.
Was hat die AfD vor, wenn es um Religion und Kirche geht?
Zunächst einmal fällt auf, wie unterschiedlich die beiden Wahlprogramme, also für Mecklenburg-Vorpommern und für Sachsen-Anhalt, sind. Im Programm zu Mecklenburg-Vorpommern findet sich fast gar nichts zu Kirche und Religion. Ein bisschen kann man dort über die AfD-Vorstellungen zu muslimischen Bürgern und zu Migration erfahren. Das Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt ist dagegen ganz anders. In diesem Text rechnet die AfD mit den beiden großen Kirchen ab und macht klar, dass sie ein anderes Verhältnis von Staat und Religion haben will. Darüber sind nicht wenige Verantwortliche in den Kirchen erschrocken.
Die AfD rechnet also mit den Kirchen ab - was steht denn da konkret?
Wir reden jetzt über Sachsen-Anhalt, also das Bundesland mit rund zwei Millionen Einwohnern, in dem aktuell eine Koalition aus CDU, SPD und FDP regiert. Von „Kirchensteuerkirchen“ ist in dem AfD-Wahlprogramm die Rede. Sie hätten sich, so behauptet die Alternative für Deutschland, von ihrem christlichen Auftrag entfernt. Deshalb, so die AfD, hätten die Kirchen auch kein Recht mehr auf Kirchensteuereinnahmen und Staatsleistungen.
Was ist von dieser Forderung zu halten?
Zunächst einmal ist ja schon die Ausgangshypothese der AfD, dass die Kirchen ihrem Auftrag nicht mehr gerecht würden, fragwürdig. Ob die AfD-Funktionäre überhaupt beurteilen können, wie es um den christlichen Auftrag der Kirchen steht, darf man vielleicht bezweifeln. Bei den Kirchensteuern wird in den Wahlprogrammen so getan, als ob es sich um Gelder des Staates handeln würde. Tatsächlich ist die Kirchensteuer aber nichts anderes als der Mitgliedsbeitrag der Kirchenmitglieder; der Staat nimmt das Geld für die Kirchen ein. Die Kosten dafür bezahlen die Kirchen. Die Staatsleistungen wiederum sind rechtlich sehr stabile Ansprüche der Kirchen, die auf Enteignungen während der Säkularisierung Anfang des 19. Jahrhunderts zurückgehen. Denkbar wäre es, dass eine AfD-dominierte Landesregierung die Auszahlung der Gelder blockiert. Einseitig beenden kann eine Landesregierung die Staatsleistungen aber sicher nicht, auch wenn die AfD dies in ihrem Wahlprogramm vorsieht. Die Geschäftsgrundlage der Zahlungen seit mehr als 200 Jahren sei weggefallen, erklärt sie. Doch man kann daran zweifeln, ob das unabhängige Gerichte genauso sehen würden.
Will die AfD Zahlungen an die Kirchen also ganz abschaffen?
Die AfD Sachsen-Anhalt will diese als freiwillige Förderung ausgestalten und an der Entwicklung der Mitgliederzahlen der Kirchen festmachen. Über die Mittelverwendung sollen die Kirchen Rechenschaft ablegen müssen. Die Förderung der Evangelischen Akademie in Wittenberg beispielsweise soll ganz wegfallen, denn dort werde, so wörtlich, „politische Agitation“ betrieben.
Was hat die AfD noch vor im Hinblick auf die großen Kirchen?
Ein Reizthema für die AfD in Sachsen-Anhalt ist das Kirchenasyl. Das ist eine komplexe Konstruktion, eine schwierige Thematik. Bis jetzt toleriert es der Staat, wenn von Abschiebung bedrohte Menschen Zuflucht in Kirchen suchen. Dies löst dann ein zwischen Staat und Kirchen verabredetes Verfahren aus, die beschlossene Abschiebung nochmals zu überprüfen. Und hierzu sagt die AfD in Sachsen-Anhalt: „Eine AfD-geführte Landesregierung wird (…) dafür sorgen, dass alle Kirchenasylanten schnellstmöglich aus Sachsen-Anhalt abgeschoben werden.“ Die AfD will zudem prüfen, ob man die Verantwortlichen in den Kirchen strafrechtlich belangen kann.
Remigration – das ist das umstrittenste Projekt der Alternative für Deutschland. Welche Ausführungen zu Migration und zum Grundrecht auf politisches Asyl finden sich im AfD-Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt?
Während sich die Kirche weltweit für die Rechte und Interessen von Migranten, für einen solidarischen Umgang mit ihnen einsetzt, positioniert sich die AfD in ihrem Wahlprogramm ganz anders: Das Grundrecht auf Asyl solle abgeschafft werden. Es soll zu einem, so wörtlich, „staatlichen Gnadenrecht“ werden. Und weiter heißt es: „Wir müssen frei sein, entscheiden zu können, welchen Personen wir nach Maßgabe unseres politischen Interesses Asyl gewähren.“ Und auch den subsidiären Schutz, also den vorübergehenden Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge, insbesondere aus Syrien, will die AfD Sachsen-Anhalt ganz abschaffen.
Vermutlich ist auch der Islam ein Thema im Wahlprogramm der AfD?
Das Thema taucht sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Mecklenburg-Vorpommern prominent auf. Man erfährt dort: Der Islam gehöre nicht zu Deutschland, er sei mit dem deutschen Staatsverständnis nicht vereinbar. Die Religionsfreiheit sei zu einem „Super-Grundrecht“ aufgebläht worden. Das solle rückgängig gemacht werden. Und wörtlich im Programm für Sachsen-Anhalt: „Die Religionsfreiheit zwingt die Deutschen nicht dazu, jeden Wunsch der Islamlobby zu erfüllen. Moscheen müssen nicht als orientalische Prunkbauten weithin erkennbar sein. Ein Muezzinruf ist zur Gewährleistung der freien Religionsausübung für Moslems nicht unabdingbar. Die AfD-Regierung wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, den Einfluss dieser kulturfremden Religion in Sachsen-Anhalt zu beschränken, soweit dies rechtlich zulässig ist.“ Einen islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen lehnt die „Alternative für Deutschland“ strikt ab. In Sachsen-Anhalt will die AfD ein Landesinstitut für kritische Islamforschung errichten, weil sie der universitären Islamwissenschaft nicht vertraut: Diese würde Gefälligkeitsgutachten für die Altparteien erstellen.
Unser Kollege Michael C. Hermann ist Professor für Soziologie und Politikwissenschaft.
(vatican news/mch 24072026)
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