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Schweiz: Caritas fordert Nachbesserungen beim Schutz von Betroffenen im globalen Süden

Der Schweizer Bundesrat hat der Volksinitiative für eine nachhaltige Unternehmensführung einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt. Die Volksinitiative fordert, dass in der Schweiz ansässige Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet werden, Menschenrechte und internationale Umweltstandards auch bei ihren Auslandstätigkeiten sowie in ihren Lieferketten einzuhalten.

Bei Verstößen von Tochtergesellschaften oder kontrollierten Betrieben sollen Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen vor Schweizer Gerichten auf Schadenersatz klagen können. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat sich das Hilfswerk Caritas zu dem behördlichen Entwurf geäußert.

Nach Auffassung von Caritas sind es bei Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden durch grenzüberschreitend tätige Konzerne – etwa in der Landwirtschaft, der Textilindustrie oder beim Rohstoffabbau – meist von Armut betroffene Personen, die die Folgen tragen. Ein gesetzlicher Rahmen müsse daher den Schutz dieser Bevölkerungsgruppen in den Mittelpunkt stellen, um Verstöße von Schweizer Unternehmen im Globalen Süden wirksam zu verhindern.

Wesentliche Lücken

Das Hilfswerk teilt die Einschätzung des Bündnisses für Konzernverantwortung, wonach der Entwurf der Regierung zwar Anhaltspunkte enthält, jedoch wesentliche Lücken aufweist. Ein Kritikpunkt betrifft die geplante Aufsicht, bei der ein ausreichender Informationszugang für Betroffene sichergestellt werden müsse. Zudem fordert Caritas eine Anpassung der haftungsrechtlichen Verjährungsfristen an realistische Zeiträume, damit Geschädigte aus Entwicklungsländern die rechtlichen Möglichkeiten in der Schweiz tatsächlich nutzen können. Schließlich verlangt die Organisation eine Begrenzung der Gerichtskosten auf ein verhältnismäßiges Maß, um den rechtlichen Zugang gemäß den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte nicht durch finanzielle Hürden zu versperren.

Bereits vor 6 Jahren

In einer Volksabstimmung 2020 sprach sich eine Mehrheit der Stimmbevölkerung für die Initiative aus; sie scheiterte einzig am Ständemehr (Mehrheit der Kantone). Seither habe sich die internationale Situation massiv entwickelt, schreibt Caritas Schweiz – insbesondere durch den Aufbau eines europäischen Regelwerkes im Bereich Menschenrechte, Umwelt und Unternehmensverantwortung. Vor diesem veränderten Hintergrund wurde Anfang 2025 eine neue Konzernverantwortungsinitiative lanciert. Sie kam innerhalb kürzester Zeit zustande und wurde am 27. Mai 2025 mit 287.164 Unterschriften eingereicht.

(caritas - mg)

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27. Juli 2026, 13:49