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Sitz des Vikariates von Rom Sitz des Vikariates von Rom 

Papst setzt Kontrollgremium für Vikariat Rom ein

Papst Franziskus hat eine „Unabhängige Aufsichtskommission als Kontrollorgan“ im Vikariat Rom eingesetzt. Der Vatikan veröffentlichte den entsprechenden Erlass mit Namen von sechs Zuständigen an diesem Mittwoch.

Mit der Entscheidung setzt der Papst Artikel 31 der Apostolischen Konstitution „In Ecclesiarum Communione“ um und setzt die Unabhängige Aufsichtskommission als internes Kontrollorgan des Vikariats ein. Die Apostolische Konstitution „In Ecclesiarum Communione“ zur Ordnung des Vikariats Rom war am 31. Januar 2023 in Kraft getreten; sie ersetzte ein älteres Dokument namens „Ecclesia in Urbe” von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1988.

Wie aus dem Begleittext zur Ernennung der Aufsichtskommission hervorgeht, soll das zunächst für drei Jahre ernannte Gremium dem Papst „einmal im Jahr“ Bericht erstatten. Die Kommission soll „die administrativen, wirtschaftlichen und arbeitsmäßigen Fortschritte des Vikariats“ überprüfen, hebt das auf den 14. Februar datierte Ernennungsschreiben hervor.

Geschäftsordnung legt Rechenschaftspflicht fest

Papst Franziskus billigte zugleich die Geschäftsordnung des Gremiums (,Regolamento'), die ebenfalls an diesem Mittwoch veröffentlicht wurde. Demnach sind sämtliche Abteilungen und Einrichtungen des Vikariats Rom künftig dem unabhängigen Aufsichtsgremium rechenschaftspflichtig.

Dessen Zuständigkeit umfasst nach der am Mittwoch veröffentlichten Geschäftsordnung insbesondere die Prüfung von Haushaltsplänen und Bilanzen, Auftragsvergaben, Immobilienverwaltung und Arbeitsweisen. In den Ausschuss berief Franziskus sechs Fachleute aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Rechnungsprüfung.
Laut der Ordnung dürfen die Prüfer von Bistumseinrichtungen und verbundenen Organen Auskünfte, Berichte und Dokumenteneinsicht verlangen sowie Befragungen vornehmen. In seiner Tätigkeit ist jedes Mitglied autonom.

Neben monatlichen Zusammenkünften erstellt der Ausschuss einmal im Jahr einen Bericht, der dem Papst vorzulegen ist. Die Ernennung für das Gremium gilt für drei Jahre und kann einmal verlängert werden; den Vorsitzenden wählen die Mitglieder aus ihrem Kreis und jeweils für die Dauer eines Jahres. Die Regelung trat bereits Dienstag in Kraft.

Auf Linie von „Praedicate Evangelium“

Das Bistum Rom nimmt in der Weltkirche eine Sonderstellung ein, weil der Bischof von Rom der Papst ist. Die Vollmachten und Titel des Papstes leiten sich von seiner Stellung als Bischof von Rom ab. Kathedrale des Bistums und somit Bischofssitz des Papstes ist St. Johann im Lateran. Die vom Papst gewollte Reform liegt auf der Linie der neuen Kurienkonstitution „Praedicate Evangelium“ und hat so wie diese das Ziel, „evangelisierende und synodale Impulse" im Bistum Rom zu stärken. 

(vatican news/kna – pr)
 

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15. Februar 2023, 14:20