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Kardinal Mauro Piacenza Kardinal Mauro Piacenza  

Vatikan: Beichten per Smartphone zählt nicht

In Corona-Zeiten „passt“ sich auch die Sakramentenspendung an. Die Apostolische Pönitentiarie hat angesichts des Gesundheitsnotstands einige Ablässe gewährt, zum Beispiel den vollkommenen Ablaß für Gläubige, die sich im Krankenhaus befinden oder auf Anordnung der Gesundheitsbehörde unter Quarantäne gestellt wurden. Aber es gibt auch Sakramente, wie z.B. die Beichte, für die es nicht möglich sei, per Smartphone die Absolution zu erteilen.

„Wir können die wahrscheinliche Ungültigkeit der auf diese Weise erteilten Absolution bejahen“, unterstrich Mauro  Piacenza, Großpönitentiar der Apostolischen Pönitentiarie im Interview mit der Vatikanzeitung „L´Osservatore Romano“. „Tatsächlich fehlt die wirkliche Präsenz des Büßers“, betont der Kardinal. Die „echte Übertragung der Absolutionsworte “ könne nicht durch „elektrische Schwingungen“ übermittelt werden, „die das menschliche Wort wiedergeben“, sondern müssten in der „realen Präsenz“ des Beichtvaters geschehen.

Zum Nachhören - was Kardinal Piacenza über Smartphone-Beichten hält

Der Kardinal erklärte aber auch, dass in schwerwiegenden Fällen, bei denen sich die Patienten an der Schwelle zum Tod befinden, „kollektive Absolutionen am Eingang der Krankenstationen“ erfolgen dürften, wobei „so weit wie möglich und mit den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen die Mittel zur Verstärkung der Stimme eingesetzt werden, damit die Absolutionsworte gehört werden“.

Die Verantwortung des Diözesanbischofs

Darüber liege es stets im Ermessen des Diözesanbischofs, auf dem Gebiet seines kirchlichen Territoriums und dem Schweregrad der Pandemie angepasst, die Fälle ernster Notwendigkeit zu bestimmen, in denen es rechtmäßig sei, eine „kollektive Absolution zu erteilen“, fährt der Kardinal fort.

Abschließend betonte Piacenza, dass eine Fernsehmesse eine eigentliche Heilige Messe in Anwesenheit in der Kirche nicht ersetzen könne. „Nichts kann die physische Teilnahme an der Messe ersetzen. In Situationen, in denen es nicht möglich ist, zum Gottesdienst zu gehen, ist die Verpflichtung nicht mehr bindend.“

(osservatore romano - mg)

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06. Dezember 2020, 13:32