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Glaubenspräfekt Kardinal Louis Ladaria Ferrer ist einer der Unterzeichner des Briefes Glaubenspräfekt Kardinal Louis Ladaria Ferrer ist einer der Unterzeichner des Briefes  (© 2018 Catholic News Service)

Vatikan erteilt „Synodalem Rat“ eine Absage

Der Vatikan hat der Einrichtung eines „Synodalen Rates“ in der deutschen Kirche eine Absage erteilt. Das steht in einem Brief des Vatikans an die Deutsche Bischofskonferenz, den diese am Montagabend im Internet veröffentlichte.

In dem Brief stellt der Vatikan klar, „dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den ,Synodalen Rat‘ auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten“. Das Vatikanschreiben, das auf den 16. Januar datiert ist, wurde von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin, dem Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre, Luis Ladaria, und dem Präfekten des Dikasteriums für die Bischöfe, Marc Ouellet, unterzeichnet. Der Papst habe es „in forma specifica“ approbiert und seine Übermittlung angeordnet, ist dort zu lesen.

Der „Synodale Rat“ ist eines der Reformvorhaben des bereits mehrere Jahre laufenden Synodalen Weges, den Bischöfe und Laien in Deutschland gemeinsam gestalten. Das Gremium ist als gemeinsames bundesweites Beratungs- und Leitungsorgan geplant und soll sich mit „wesentlichen Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft“ befassen. Vorbereitet wird es in einem „Synodalen Ausschuss“, dem die 27 Diözesanbischöfe und weitere Mitglieder angehören sollen.

Antwort auf Brief einiger deutscher Bischöfe

In dem Brief aus dem Vatikan wird weiters hervorgehoben, dass deutsche Bischöfe „nicht verpflichtet“ seien, an dem „Synodalen Ausschuss“ mitzuarbeiten, der den „Synodalen Rat“ bis 2026 vorbereiten soll. Bereits 2022 habe der Vatikan daran erinnert, dass der Synodale Weg „nicht befugt“ sei, „die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten“, wird in dem Brief aus einem Schreiben des Heiligen Stuhls vom 21. Juli 2022 zitiert, das sich auf den Synodalen Weg bezog.

Mit der Präzisierung, dass deutsche Bischöfe „nicht verpflichtet“ seien, an dem „Synodalen Ausschuss“ mitzuarbeiten, antwortet der Vatikan auf einen Brief verschiedener deutscher Bischöfe. Die Bischöfe von Köln (Woelki), Eichstätt (Hanke), Augsburg (Meier), Passau (Oster) und Regensburg (Voderholzer) wollten vom Vatikan wissen, ob sie zur Teilnahme am „Synodalen Ausschuss“ verpflichtet werden könnten oder ob dies optional sei. Ihre Anfrage war kurz vor Weihnachten brieflich an den Vatikan gerichtet worden, wie aus dem jetzt veröffentlichten Vatikanschreiben zu entnehmen ist.

In dem vierseitigen Vatikanschreiben danken die Kurienvertreter den deutschen Bischöfen erneut für ihre „großen Anstrengungen“, die sie im Kontext der Aufarbeitung von Missbrauchsverbrechen und der „oft unzulänglichen Vorgehensweise einiger Hirten der Kirche“ unternommen haben. Sie ermutigen die Bischofskonferenz, diese Arbeit im Sinne der von Papst Franziskus vorgegebenen Leitlinien fortzusetzen. Auch beim Ad limina-Besuch der deutschen Bischofskonferenz im vergangenen November hatte der Vatikan den Einsatz der deutschen Kirche bei der Missbrauchsaufarbeitung gewürdigt.  

Eine Reihe von Einwürfen

Papst Franziskus und der Vatikan haben sich bereits mehrfach zum „Synodalen Weg“ geäußert. Der Vatikanbrief vom 16. Januar 2023 nimmt auf einige dieser Wortmeldungen Bezug.

Papst Franziskus verfasste im Juni 2019 einen Brief an die deutsche Kirche zum Synodalen Weg, der an Bischöfe wie Laien gerichtet war. In dem Schreiben, das der Papst immer wieder als Orientierung für den Synodalen Weg in Deutschland genannt hat, ermutigt er die deutsche Kirche zu einem gemeinsamen Weg der Unterscheidung und des Zuhörens, warnt aber auch vor Sonderwegen.

Mit Blick auf Kirchenreformen hat Franziskus mehrfach betont, Synoden seien kein Parlament und dürften auch nicht als Meinungsumfrage mit anschließenden Kompromissen missverstanden werden. Der deutschen Kirche speziell empfahl er jüngst, sich nicht in Diskussionen zu verlieren, sondern zum religiösen Glaubensinn des Volkes zurückzukehren. 

Im September 2019 meldete der Präfekt der (damaligen) Bischofskongregation Marc Ouellet, als die Satzung des Synodalen Weges noch in Arbeit war, Zweifel an der Vereinbarung des Synodalen Weges mit dem Kirchenrecht an. In einem Brief, dem auch ein Rechtsgutachten beilag, betonte er zudem, die endgültige Satzung müsse dem Papst zur Bestätigung vorgelegt werden.

Im Juli 2022 machte der Heilige Stuhl in einer knappen Erklärung deutlich, dass der Synodale Weg in Deutschland „nicht befugt“ sei, „die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten“. Neue amtliche Strukturen oder Lehren müssten auf Ebene der Universalkriche abgestimmt sein, die Einheit der Kirche müssten gewahrt und die deutschen Vorschläge sich in den Synodalen Prozess der Weltkirche einspeisen. Das Schreiben war nicht näher namentlich gezeichnet, sondern allgemein als Erklärung des Heiligen Stuhls ausgewiesen.

Beim Ad limina-Besuch der deutschen Bischöfe im Vatikan im November 2022 brachten die Kardinäle Luis Ladaria und Marc Ouellet unterschiedliche Bedenken gegenüber dem Synodalen Weg vor, die in ihren im Volltext veröffentlichten Ansprachen nachzulesen sind. Der Präfekt des Bischofs-Dikasteriums Ouellet sprach sich für ein „Moratorium“ des „Synodalen Wegs“ und eine „grundlegende Überprüfung“ seiner Forderungen im Licht der Ergebnisse des derzeit laufenden, weltweiten synodalen Prozesses aus. Ihm ginge es vor allem um einen korrigierten, „weniger parlamentarischen“ Synodalen Weg, ließ Ouellet durchblicken. 

In dem jetzt bekannt gewordenen Vatikan-Schreiben vom 16. Januar 2023, das sich Papst Franziskus ausdrücklich zueigen gemacht hat, erinnern die Verfasser an die Sendung des Bischofs, wie sie in der Dogmatischen Konstitution ,Lumen Gentium' gefasst wird. Auch verweisen sie auf den Papstbrief von 2019 zum Synodalen Weg und bekräftigen die Vatikan-Weisung von 2022, dass neue Formen der Leitung und Lehre ohne Vatikangenehmigung nicht eingerichtet werden können.

 

(vatican news – pr)
 

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24. Januar 2023, 11:00