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Der Sitz der IOR im Vatikan Der Sitz der IOR im Vatikan  (© Vatican Media)

Vatikan-Investitionen: Gemeinsame Verantwortung von APSA und IOR

Papst Leo XIV. hebt eine Verfügung seines Vorgängers auf, die der Vatikanbank IOR die ausschließliche Zuständigkeit für die Vermögensverwaltung übertragen hatte.

An diesem Montag, 6. Oktober, ist im vatikanischen Amtsblatt L‘Osservatore Romano ein sogenanntes Motu Proprio („Aus eigenem Antrieb“) mit dem lateinischen Titel Coniuncta cura über die finanziellen Investitionstätigkeiten des Heiligen Stuhls veröffentlicht worden. Mit der Verfügung soll Klarheit über die Kurieninstitutionen geschafft werden, die für die Investitionen zuständig sind: künftig nicht mehr nur das IOR, wie Papst Franziskus verfügt hatte, sondern auch die APSA und bei Bedarf auch weitere Finanzintermediäre in anderen Ländern.

Zugrunde liegt das in der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium von Papst Franziskus festgelegte Prinzip der „gemeinsamen Verantwortung“. Dieses vatikanische Grundgesetz, die am 19. März 2022 promulgiert wurde, bestimmt in Artikel 219, dass die Güterverwaltung des Apostolischen Stuhls (APSA) das Organ ist, „das für die Verwaltung und Bewirtschaftung des Immobilienvermögens und beweglichen Vermögens des Heiligen Stuhles zuständig ist, um die Mittel bereitzustellen, die für die Erfüllung der eigenen Aufgaben der Römischen Kurie zum Wohl und zum Dienst der Teilkirchen erforderlich sind“. Zudem sieht Absatz 3 vor, dass die Durchführung der Finanzoperationen „über die instrumentelle Tätigkeit des Istituto per le Opere di Religione (IOR)“ abgewickelt werden soll.

Die Zuständigkeiten klar festlegen

Das aktuelle Motu Proprio, das Leo XIV. am vergangenen 29. September unterzeichnet hat, will „die im Laufe der Zeit ergangenen Bestimmungen konsolidieren“ und „die Rollen und Zuständigkeiten jeder Institution klar festlegen, wodurch eine Dynamik gegenseitiger Zusammenarbeit ermöglicht wird“. Zu diesem Zweck hebt es ausdrücklich das Reskript von Papst Franziskus vom 23. August 2022 mit dem Titel Istruzione sull’Amministrazione e gestione delle attività finanziarie e della liquidità della Santa Sede e delle Istituzioni collegate con la Santa Sede auf.

Darin war vorgesehen, dass das IOR die ausschließliche Zuständigkeit für die Vermögensverwaltung besitze und Treuhänder sämtlicher Finanzanlagen des Heiligen Stuhls und der mit ihm verbundenen Institutionen sei, womit Absatz 3 des Artikels 219 der Praedicate Evangelium in diesem Sinne interpretiert wurde. Es ordnete daher an, dass alle Institutionen des Heiligen Stuhls, „die über Finanzanlagen und Liquidität verfügen, in welcher Form auch immer, bei anderen Finanzinstitutionen als dem IOR, dieses informieren und die Vermögenswerte so bald wie möglich dorthin übertragen müssen“.

Die neue Verfügung Coniuncta cura legt hingegen nun fest, dass bei Entscheidungen über finanzielle Investitionstätigkeiten des Heiligen Stuhls die APSA in der Regel „von der organisatorischen Struktur des Istituto per le Opere di Religione Gebrauch“ machen solle, „es sei denn, die zuständigen Organe, wie in den Statuten des Investitionsausschusses vorgesehen, erachten es als effizienter oder vorteilhafter, auf in anderen Staaten ansässige Finanzintermediäre zurückzugreifen“. Derartige Intermediäre können beispielsweise Kreditinstitute der lokalen Märkte sein. Die Neuformulierung der Zuständigkeiten folge einem „einstimmigen Beschluss“ des Wirtschaftsrates; auch Experten auf dem Gebiet seien zuvor zu Rat gezogen worden, heißt es ausdrücklich in dem kurzen Text.

(vatican news - cs)

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06. Oktober 2025, 13:58