Vatikan: Governatorat kann von Laien geleitet werden
Dazu verfügte Leo XIV. die Umstellung eines einzigen Satzes im Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt. Im Artikel 8 Absatz 1 steht nun zur Zusammensetzung der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt, diese „besteht aus Kardinälen und weiteren Mitgliedern, darunter dem Präsidenten, die vom Papst für fünf Jahre ernannt werden“. Zuvor hieß der Satz: „Die Päpstliche Kommission besteht aus Kardinälen, darunter dem Präsidenten, und weiteren Mitgliedern, die vom Papst für fünf Jahre ernannt werden“. Das Dekret in Form eines „Motu Proprio“ gilt ab diesem Freitag, den 21. November 2025, dem Datum seiner Veröffentlichung.
Schwester Raffaella Petrini löste bei ihrer Berufung zur Präsidentin des Governatorates, der Stadtverwaltung des Vatikanstaates, Kardinal Fernando Vérgez Alzaga ab. Mit der Ernennung der Ordensfrau änderte Papst Franziskus bereits „ad personam” das Grundgesetz. Nun hat Leo XIV. mit dem Motu proprio eine von seinem Vorgänger vorgenommene Änderung strukturell verankert und die Leitung der Verwaltung des Vatikanstaates potentiell auch für Laien ohne Ordensgelübde geöffnet.
Seit den Zeiten von Papst Pius XII. (1939-1958) war die Leitung des Governatorates Kardinälen anvertraut gewesen. Bei der Gründung des Vatikanstaates 1929 hatte Papst Pius XI. allerdings einen Laien, Graf Camillo Serafini, als Gouverneur des Vatikanstaates eingesetzt. Serafini blieb bis zu seinem Tod 1952 im Amt.
Franziskus setzte auf Laien in Top-Positionen
Papst Franziskus (2013-2025) ermöglichte bei seinen Reformen der Kurie und des Vatikanstaates die Präsenz von Laien auch auf höchsten Führungsebenen. Allerdings sind geweihte Amtsträger auch drei Jahre nach dem Erscheinen von „Praedicate Evangelium”, dem Grundlagendokument zur Kurienreform, die Regel an der Spitze päpstlicher Behörden. Frauen, auch Ordensschwestern, steht in der katholischen Kirche die Priesterweihe nicht offen.
Das Governatorat ist die Verwaltung des Staates der Vatikanstadt. Es übt für den Souverän, den Papst, in dessen Staat die exekutive Gewalt aus und ist für alle alltäglichen Regierungsaufgaben zuständig. Dazu gehören die Sicherheit, die wirtschaftlichen Aktivitäten, die Versorgung mit Energie und Telekommunikation sowie die Erhaltung des kulturellen Erbes einschließlich der Vatikanischen Museen und der Gärten.
Der Vatikanstaat ist neben dem Heiligen Stuhl - der Römischen Kurie - die zweite große Einheit, die unter der Leitung des Papstes steht. Für den Vatikanstaat arbeiten rund 1.900 Angestellte.
(vatican news – gs)
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