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Das Glaubensdikasterium im Vatikan Das Glaubensdikasterium im Vatikan 

Glaubensdikasterium äußert sich zu Segnungs-Vademecum in D

Im Zusammenhang mit einem Brief vom November 2024, der dieser Tage auf der Webseite des Dikasteriums veröffentlicht wurde, erklärt der Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre, Kardinal Víctor Manuel Fernández: Der Brief, mit dem auf den Entwurf des Vademecums für Segnungen von Paaren in irregulären Beziehungen reagiert wurde, gilt auch für den aktuellen Text, der nicht die Zustimmung des Dikasteriums hat.

Der Brief von Kardinal Víctor Manuel Fernández vom 18. November 2024 zum Entwurf des Vademecums der deutschen Bischöfe zu Segnungen für Paare außerhalb kirchlich-sakramentaler Verbindungen bleibt auch für den Text mit dem Titel „Segen gibt der Liebe Kraft“ gültig, der im April 2025 endgültig von Vertretern der Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) verabschiedet wurde.

Das hat der Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre gegenüber Stephan Ackermann, dem Vorsitzenden der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz, beim letzten Treffen mit den deutschen Bischöfen am 12. November 2025 im Vatikan deutlich gemacht. Der Kardinal hatte präzisiert, dass jener Brief von 2024 – der dieser Tage in Absprache mit Papst Leo XIV. auf der Website des Dikasteriums veröffentlicht wurde – „die einzige und letzte Antwort“ auch auf den im April 2025 verabschiedeten endgültigen Text sei. „Was in diesem Brief gesagt wird – so erklärte der Präfekt gegenüber Vatican News – gilt auch für den Text des aktuellen Vademecums, der nicht die Zustimmung des Dikasteriums für die Glaubenslehre hat.“

Auch wenn der endgültige Text gegenüber dem Entwurf verändert wurde, nimmt er in Wirklichkeit nicht das auf, was im Brief von 2024 geschrieben wurde. Denn obwohl er von Spontaneität und Freiheit bei Segnungen für Paare spricht, die nicht kirchlich getraut werden können, bietet er eine Art von liturgischem oder halbliturgischen Akt* an, die durch die Erklärung Fiducia supplicans vom Dezember 2023 ausgeschlossen ist. In dieser Erklärung heißt es, dass die Kirche „das Recht und die Pflicht" habe, „in Bezug auf Segnungen jede Art von Formen zu vermeiden, die dieser Überzeugung widersprechen oder zu Verwirrung führen könnten" (Nr. 5).

Auf dem Rückflug aus Äquatorialguinea am 23. April erklärte Papst Leo XIV. auf eine Frage zur Absicht, die Segnung homosexueller Paare in Deutschland zu formalisieren: „Der Heilige Stuhl hat bereits mit den deutschen Bischöfen gesprochen. Der Heilige Stuhl hat deutlich gemacht, dass wir mit der formellen Segnung von Paaren – in diesem Fall homosexuellen Paaren oder Paaren in irregulären Lebenssituationen – nicht einverstanden sind, sofern dies über das hinausgeht, was Papst Franziskus, wenn man so will, ausdrücklich zugelassen hat.”

(vatican news)

* diese Übersetzung aus dem italienischen Original („Art von Liturgie oder Paraliturgie") wurde nachträglich für ein besseres Verständnis des Sachverhaltes mit einem Ausdruck aus der Erklärung Fiducia supplicans (N. 36) ersetzt.

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06. Mai 2026, 13:06