Solarenergie im Vatikan: Abkommen mit italienischem Energieunternehmen unterzeichnet
Vatican News
Ökologische Nachhaltigkeit, verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Schutz unseres gemeinsamen Hauses. Das sind die Grundsätze, die der am 10. Juni unterzeichneten Vereinbarung zwischen dem Governatorat des Staates der Vatikanstadt, der Güterverwaltung des Apostolischen Stuhls (APSA), der Stiftung „Fratello Sole“ und ACEA zugrunde liegen. Wie in einer gemeinsamen Erklärung der Organe des Heiligen Stuhls und des öffentlichen Multi-Utility-Energieunternehmens ACEA beschrieben, sei das mit dem Projekt verfolgte Ziel, „die Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts zur Definition, Strukturierung und schrittweisen Umsetzung der Agrar-Photovoltaikanlage, die der Heilige Stuhl – über das Governatorato des Staates der Vatikanstadt, die Güterverwaltung des Apostolischen Stuhls (APSA) und die Stiftung „Fratello Sole“ – im extraterritorialen Gebiet Santa Maria di Galeria errichten will“.
Eine Anlage zur Energieversorgung des gesamten Vatikanstaates
Zu diesem Zweck hatte Papst Leo XIV. mit Chirograph vom 1. Juni dieses Jahres die Stiftung „Fratello Sole“ gegründet und deren Satzung genehmigt. Die Einrichtung der Agrivoltaikanlage soll „nicht nur die Stromversorgung der dort bestehenden Funkstation, sondern auch die vollständige Energieversorgung des Staates der Vatikanstadt“ sicherstellen. Das Agrivoltaik-Projekt legt, so heißt es in der Mitteilung weiter, „besonderen Wert auf den Einsatz innovativer und integrierter Lösungen, die Energieerzeugung, effiziente Ressourcennutzung und Aufwertung des Territoriums miteinander verbinden“. Das Protokoll steht daher im Einklang mit den Leitlinien des kirchlichen Lehramtes und entspricht auch den Vorgaben, die in der Enzyklika Laudato si’, im Apostolischen Schreiben Laudate Deum und im Motu Proprio "Fratello Sole" von Papst Franziskus vom 21. Juni 2024 dargelegt sind.
Umweltverträglichkeit des Projekts und integrierter Ansatz
Unter Beachtung dieser Grundsätze wird bei der Projektentwicklung den Kriterien der Umweltverträglichkeit über den gesamten Lebenszyklus der Infrastrukturen Rechnung getragen, wie etwa der Minimierung von Emissionen, der effizienten Nutzung von Wasser- und Energieressourcen, dem Schutz von Boden und Ökosystemen sowie der Integration in landwirtschaftliche Aktivitäten. Die Vereinbarung mit ACEA trägt somit der hohen technischen und betrieblichen Komplexität der Anlage Rechnung, die einen integrierten Ansatz erfordert. Dabei werden auch die verschiedenen Energie, Wasser und Umwelt betreffenden Komponenten berücksichtigt, wie auch die Wechselbeziehungen zwischen Produktion, Verbrauch, Ressourcenmanagement und deren Aufwertung.
Der rechtliche Rahmen und das Abkommen
Der rechtliche Rahmen für die Agrivoltaik-Anlage sowie die Modalitäten für die Umsetzung der Initiative und den Anschluss an das Stromnetz wurden in dem „Abkommen zwischen der Republik Italien und dem Heiligen Stuhl über eine Agrivoltaik-Anlage in Santa Maria di Galeria“ geregelt, das am 31. Juli 2025 in Rom abgeschlossen wurde.
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