Kinderschutzkommission und „Ending Clergy Abuse“: Treffen in Rom
Salvatore Cernuzio und Christine Seuss – Vatikanstadt
Es handelte sich um ein erstes Treffen zwischen der 2014 von Papst Franziskus eingesetzten Taskforce, die im Lauf der Jahre auch personell verändert wurde, und der internationalen Menschenrechtsorganisation, deren Mitglieder Leo XIV. im vergangenen Oktober empfangen hatte. Neben einer Einleitung der Zusammenarbeit ging es vor allem darum, konkrete gemeinsame Schritte festzulegen, unter anderem: den Erfahrungen der Opfer und Überlebenden bei der Suche nach Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung mehr Aufmerksamkeit zu schenken; das Engagement für den Schutz von Menschen in prekären Situationen innerhalb der katholischen Kirche sicherzustellen; die Unterstützungsmechanismen für diejenigen zu stärken, die Missbrauch erlitten haben.
Die Arbeiten
Der „Römische Dialog zum Kinderschutz“ – ein „strukturierter Dialog“, wie es in einer Pressemitteilung vom Dienstag heißt – fand im Palazzo Maffei, dem Sitz von „Tutela Minorum“, wie die Kommission im Vatikan heißt, statt. Mit dabei waren Mitglieder und Vertreter der päpstlichen Einrichtung sowie des 2018 gegründeten und vor allem in den Vereinigten Staaten tätigen Netzwerks „Ending Clergy Abuse“ (ECA), ebenso wie Unterstützer der Betroffenen „im Geist des Zuhörens, der Verantwortung und der Zusammenarbeit“. Eröffnet wurde die Veranstaltung vom Vorsitzenden der Kommission, Thibault Verny, der „die Pflicht der Kirche, den Opfern und Überlebenden zuzuhören“, bekräftigte und betonte, dass „dieses Zuhören, um glaubwürdig zu sein, eine aktive Praxis mit konkreten Ergebnissen sein muss“.
Die Vorsitzende der ECA, Gemma Hickey – selbst Opfer von Missbrauch in Neufundland und Labrador (Kanada) und eines der Vorstandsmitglieder, die der Papst empfangen hatte – sprach ihrerseits die Hoffnung auf „einen Geist der Neugier, Freundlichkeit und Hoffnung“ aus und hob die „gemeinsame Verantwortung“ hervor, Minderjährige und schutzbedürftige Personen vor Missbrauch innerhalb kirchlicher Einrichtungen zu schützen.
Rechte, Gerechtigkeit, Verantwortung
Alle Diskussionen der beiden zurückliegenden Tage konzentrierten sich auf die Rechte der Opfer, die institutionelle Verantwortung, Gerechtigkeit und verbindliche Schutzgrundsätze, die auf direkten Erfahrungen beruhen. Die Teilnehmer hätten das Bewusstsein gestärkt, dass die Aussagen der Überlebenden von Missbrauch dazu beitragen könnten, Richtlinien, Praktiken und Beziehungen zu verbessern und gleichzeitig „eine Kultur der Transparenz und Verantwortung in allen Strukturen der Kirche“ zu stärken.
Die neuen Statuten
Die Kommission für den Schutz von Minderjährigen hat der ECA ihre aktualisierten Statuten vorgelegt, die am 13. Juni veröffentlicht und vom Papst ad experimentum für drei Jahre genehmigt wurden. Außerdem skizzierte sie einen verstärkten Schutzrahmen und erläuterte die Methodik des Jahresberichts für die Zusammenarbeit mit den Opfern bei der Bewertung der Schutzmaßnahmen in den Ortskirchen. Die ECA berichtete ihrerseits über ihre Advocacy-Arbeit in vierzehn Ländern und auf fünf Kontinenten und legte einen konkreten Vorschlag vor: die Verabschiedung eines „universellen kanonischen Rechts der Nulltoleranz gegenüber Missbrauch durch Geistliche, das sich an den vom Vatikan in den Vereinigten Staaten bereits genehmigten Vorschriften orientiert“.
Dieser Vorschlag, so heißt es in einer gemeinsamen Erklärung, „legt den Schwerpunkt auf klare Standards, Verantwortlichkeiten und die dauerhafte Enthebung von kirchlichem Personal aus dem Dienst, falls ein Missbrauch im Rahmen eines entsprechenden, dem kanonischen Recht entsprechenden Verfahrens zugegeben oder festgestellt wurde“.
Den Schutz über Minderjährige hinaus ausweiten
Einer der wichtigsten Vorschläge – der von beiden Seiten vorgebracht wurde – betraf die „Ausweitung“ des Schutzes über Minderjährige hinaus auf Menschen in prekären Situationen, darunter auch Ordensleute, Priester, Seminaristen und Mitglieder von Laienbewegungen. Zu den wichtigsten diskutierten „Herausforderungen“ zählten schließlich kulturelle Barrieren, die uneinheitliche Umsetzung und der Mangel an Ressourcen in den verschiedenen Regionen.
Konkrete Schritte
Zum Abschluss der beiden Tage wurden konkrete Schritte identifiziert und aufgezeigt, die unternommen werden müssen, um diese gegenseitige Zusammenarbeit fortzusetzen: Förderung des Dialogs über universelle Empfehlungen zur Null-Toleranz-Politik gegenüber Missbrauch; Austausch detaillierter Vorschläge zum kanonischen Recht und Verstärkung der Sensibilisierungsbemühungen auf globaler Ebene; die Einbindung der Gemeinschaften von Missbrauchs-Überlebenden auszuweiten, insbesondere in unterrepräsentierten Regionen; dauerhafte Mechanismen der Zusammenarbeit und Kommunikation zu schaffen; kulturelle und strukturelle Herausforderungen anzugehen. Die Zusammenarbeit werde „fortlaufend“ sein, versicherten die Teilnehmer des „Römischen Dialogs zum Schutz“, und zwar durch Ansätze, die die Betroffenen in den Mittelpunkt stellen, sowie durch konkrete Maßnahmen zum Aufbau einer „sichereren Kirche“ weltweit.
(vatican news/pm - css)
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