Vatikanstaat erhält neues Grundgesetz
Der auf den 31. Juli 2026 datierte Text wurde an diesen Freitag auch vom vatikanischen Presseamt auf Italienisch veröffentlicht und umfasst 25. Artikel. Wie in der Präamel erläutert wird, trage das Gesetz der Notwendigkeit Rechnung, „neue Anforderungen an die Regierungsführung sowie einige wichtige gesetzliche Änderungen der letzten Jahre zu berücksichtigen“. Es tritt sofort in Kraft und ersetzt das bisherige Grundgesetz, das seit dem 13. Mai 2023 in Kraft war.
Eine wichtige Änderung der vergangenen Monate beispielsweise ist die durch ein Motu Proprio von Papst Leo XIV. bestätigte Tatsache, dass das Governatorat nicht notwendigerweise durch einen Kardinal geleitet werden muss. So ist die aktuelle Präsidentin seit März 2025 die Ordensfrau Raffaella Petrini. Mit dem Amt ist der Vorsitz in der Päpstlichen Kommission des Staates Vatikanstadt, die sowohl die Gesetzgebungs- als auch die Exekutivfunktion ausübt, verbunden.
Dieses Gesetz, das bezeichnenderweise von Leo XIV. relativ zu Beginn seines Pontifikats erlassen wird, bestätigt und ergänzt Änderungen, die sowohl die Gesetzgebungsfunktion als auch die Exekutiv- und die Judikativfunktion betreffen. Insbesondere wird hinsichtlich der Gesetzgebungsfunktion die bereits mit dem Motu Proprio vom 19. November 2025 eingeführte Änderung bezüglich des Vorsitzes der Päpstlichen Kommission des Staates Vatikanstadt, die sowohl die Gesetzgebungs- als auch die Exekutivfunktion ausübt, aufgenommen. Artikel 8 des neuen Grundgesetzes legt nämlich fest: „Die Päpstliche Kommission setzt sich aus Kardinälen und anderen Mitgliedern zusammen, darunter der Vorsitzende, die vom Papst für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt werden.“
Die Exekutiv- und die Judikativfunktion
Unverändert bleibt auch in dem neuen Text, dass der Papst, das Oberhaupt der katholischen Kirche, als Souverän des Staates der Vatikanstadt, die Fülle der legislativen, exekutiven und judikativen Gewalt innehat.
Was die Exekutivfunktion betrifft, so wird einerseits die Aufgabe des Governatorats bestätigt, das mit seiner Organisationsstruktur zum Auftrag des Staates beiträgt und im Dienst des Papstes steht, dem es direkt untersteht; andererseits werden die Aufgaben des Präsidenten und des Generalsekretärs sowie deren Zusammenarbeit näher festgelegt. Was die Figur des Generalsekretärs betrifft, so wird dessen institutionelle Funktion hervorgehoben - womit letztlich deutlich gemacht wird, dass diese Rolle auch von mehr als einer Person ausgeübt werden kann. Auch hier handelt es sich um die Konsolidierung einer bestehenden Situation: Denn seit dem 1. März 2025 wirken im Governatorat bereits zwei Generalsekretäre: Erzbischof Emilio Nappa und der Anwalt Giuseppe Puglisi-Alibrandi, der vor seiner Ernennung durch Papst Franziskus Vize-Generalsekretär war.
Das Regelwerk enthält zudem Vorgaben zur Finanzverwaltung, die ein Gleichgewicht von Einnahmen und Ausgaben sowie Transparenz vorschreiben, und regelt die Ausübung der Rechtsprechung. Dabei wird bereits in der Präambel die Unabhängigkeit der Gerichte betont. Neben weiteren Grundsätzen zum Recht auf Verteidigung wird in dem Text auch festgeschrieben, dass Strafen vor allem der Resozialisierung der Betroffenen dienen sollen. Die Vertretung des Staates nach außen liegt bei diplomatischen Beziehungen, die durch das Staatssekretariat verantwortet werden, während administrative Angelegenheiten vom Governatorat wahrgenommen werden.
Ein Gesetz, um dem Staat eine „konstitutive Gestalt“ zu verleihen
Ebenfalls in der Präambel heißt es wie bereits im Vorgängertext, dass dieses Gesetz dazu diene, „dem Staat der Vatikanstadt ein konstitutives Gesicht zu verleihen“. Die neue Grundordnung bekräftigt den besonderen Charakter und die Eigenständigkeit des Staates der Vatikanstadt, dessen Aufgabe es nach den Lateranverträgen ist, die Unabhängigkeit und Souveränität des Heiligen Stuhls zu gewährleisten. Zugleich unterstreicht sie die Rolle des Governatorats, das im Dienst der Sendung des Staates und unmittelbar des Papstes steht.
Wie bereits bisher üben die staatlichen Organe und die Verantwortlichen des Vatikanstaates ihre Befugnisse sowohl auf dem Gebiet der Vatikanstadt als auch in jenen Immobilien und Bereichen aus, in denen Einrichtungen des Heiligen Stuhls oder des Vatikanstaates aufgrund des Völkerrechts besondere Rechte und Immunitäten genießen.
„Kraft seiner höchsten Autorität" erlasse der Papst diese Bestimmungen als neue Grundordnung des Staates der Vatikanstadt, schließt die Präambel.
(vatican news - mg/sst/cs/db)
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