Vatikan: Handreichung zu nächster Etappe der Weltsynode
Stefan von Kempis – Vatikanstadt
Der ungefähr zwanzig Seiten starke Text aus dem Generalsekretariat der Synode ist in mehreren Sprachen, allerdings nicht auf Deutsch, auf www.synod.va einsehbar. Er richtet sich vor allem an Bischöfe und synodale Gremien in einzelnen Bistümern weltweit.
Die katholische Weltsynode, die die katholische Kirche auf einen synodalen Stil einschwören sollte, hat auf Initiative von Papst Franziskus zwischen 2021 und 2024 stattgefunden. Bis zum Herbst 2028 läuft nun eine Umsetzungsphase der im Oktober 2024 auf einer Vollversammlung im Vatikan gefassten Beschlüsse.
Tipps und Kriterien
Im Vorwort der Handreichung lädt das von Kardinal Mario Grech geleitete Generalsekretariat der Synode dazu ein, „dankbar anzuerkennen, was der Herr auf dem Weg unserer Gemeinschaften hat reifen lassen“. Der Vatikantext schreibt kein einheitliches Prozedere für den im nächsten Frühjahr in den Bistümern anstehenden Prozess vor, sondern bietet Tipps und Kriterien.
Die Leitfrage lautet: „Welches konkrete Antlitz einer missionarischen, synodalen Kirche und welche neuen Wege von Synodalität bilden sich in unserer Gemeinschaft heraus?“ Wichtig ist nach Darstellung der Handreichung eine Mitwirkung „der Ortskirche in all ihren unterschiedlichen Ausprägungen“. Wörtlich heißt es in dem Text: „Das ganze Volk Gottes ist, je nach den unterschiedlichen Charismen, Berufungen und Diensten, zur Teilhabe aufgerufen.
In einem ersten Teil erklärt die Handreichung, wie sich der schriftliche Bericht einer Ortskirche über den Stand der Umsetzung der Synodenbeschlüsse aufbauen ließe. Dabei solle den „Zeichen der Zeit“ besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. „Der Bericht sollte aus dem Anhören des Volkes Gottes und einem gemeinsamen Unterscheidungsprozess entstehen“; dazu sei es fundamental, „Orte und Gelegenheiten zum gegenseitigen Zuhören, zum Mitmachen und zur gemeinsamen Unterscheidung zu schaffen“. Dem Bericht könnten Anhänge mit Erfahrungsberichten oder Best-practice-Beispielen beigefügt werden.
Bei Änderungen und Neuerungen gehe es generell um einen vor allem geistlichen Vorgang. Dieser Hinweis gilt auch für den zweiten Teil der Handreichung; er fokussiert auf die Vorbereitung und Durchführung einer Konferenz zum Stand der Synoden-Umsetzung unter Leitung des Ortsbischofs. Hier spricht das Vatikandokument ausdrücklich von einer „zutiefst geistlichen“ Erfahrung. Dem Bischof, den beteiligten Gremien (etwa dem Priesterrat oder dem synodalen Pastoralrat) sowie den synodalen Teams komme jeweils „unterschiedliche und komplementäre Verantwortung“ zu.
Bei der Auswahl der Teilnehmer der Konferenz ist, wie die Handreichung betont, „darauf zu achten, dass das Verhältnis zwischen Männern und Frauen sowie zwischen den verschiedenen Generationen, die kulturelle und kirchliche Vielfalt – einschließlich Priester, Diakone, Ordensleute, Mitglieder von Vereinigungen, Bewegungen und neuen Gemeinschaften sowie Gläubige, die keinen organisierten Strukturen angehören – sowie die Anwesenheit von Menschen, die in Situationen der Gebrechlichkeit oder Marginalisierung leben, angemessen berücksichtigt werden“. Besondere Sorgfalt sei der Einbeziehung der Pfarrer zu widmen.
Briefe nach urkirchlichem Vorbild
Neben dem schriftlichen Bericht in seiner endgültigen Fassung solle auf einer solchen Konferenz auch ein höchstens zwei Seiten langer Brief an die anderen Ortskirchen formuliert werden. Das lehnt sich an ein im früheren Christentum gängiges Modell an, als sich Ortskirchen in „litterae communionis“ (Briefe der Gemeinschaft) an andere Ortskirchen wandten und ihren Glauben bezeugten.
Bericht und Brief sollen vom Ortsbischof genehmigt und bis zum 30. Juni 2027 an das Synoden-Generalsekretariat im Vatikan geschickt werden. Auch den synodalen Teams auf nationaler beziehungsweise regionaler Ebene sollten die beiden Texte zugehen, so die Handreichung. Sie macht klar, dass auch Laien zu synodalen Teams gehören sollen, und regt die Einladung von Beobachtern „aus anderen christlichen Kirchen und Gemeinschaften oder anderen Religionen“ zu den Sitzungen der synodalen Teams an.
Neue Methoden und Strukturen
Übrigens spricht nach Ansicht der Synodenverantwortlichen im Vatikan nichts dagegen, dass ein Ortsbischof auch selbst dem – von ihm ernannten – synodalen Team angehört. Jedenfalls müsse der Bischof regelmäßig vom Team über alles Wichtige auf dem Laufenden gehalten werden.
Derzeit läuft noch bis Ende 2026 die erste Umsetzungsphase der Beschlüsse der Weltsynode. Dabei sollen auf nationalem wie internationalem Level synodale Beratungsstrukturen und -methoden eingerichtet werden. Die ersten Erfahrungen mit diesen Strukturen und Methoden sollen dann 2027 bewertet werden – zunächst auf der Ebene der Bistümer (hierauf bezieht sich die neue Handreichung), im zweiten Halbjahr dann auf der Ebene von Bischofskonferenzen und ähnlichen Organismen.
Für das Frühjahr 2028 sind kontinentale kirchliche Versammlungen geplant. Im Oktober 2028 findet schließlich im Vatikan eine – noch von Franziskus kurz vor seinem Tod 2025 angekündigte – allgemeine kirchliche Versammlung statt.
(vatican news)
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