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Mitglieder der christlichen Gemeinschaft in Karachi, Pakistan, im November 2025 Mitglieder der christlichen Gemeinschaft in Karachi, Pakistan, im November 2025  (ANSA)

Pakistan: Neue Minderheitenrechte-Kommission „positive Geste“

Das pakistanische Parlament hat einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Nationalen Kommission für Minderheitenrechte verabschiedet. Sie soll die Rechte nicht-muslimischer Gemeinschaften schützen, darunter die der Christen. Als „positive Geste seitens der Regierung“ wertet den Schritt der pakistanische Gelehrte Mobeen Shahid.

Guglielmo Gallone – Vatikanstadt

Die Kommission soll sich um die Rechte der Christen, Hindus, Sikhs, Parsen, Bahá'í und anderer religiöser Gruppen im überwiegend muslimischen Pakistan kümmern. Das entsprechende Gesetz zu ihrer Einrichtung wurde am 2. Dezember in einer Parlamentssitzung mit 160-Ja-Stimmen und 79-Nein-Stimmen verabschiedet. Es setzt das Urteil des Obersten Gerichtshofs von 2014 um, das die Schaffung einer Überwachungsstelle für Minderheiten angeordnet hatte.

Lang erwarteter Schritt

Als positiv wertet den Schritt gegenüber Vatican News Mobeen Shahid, der Anthropologie und islamisches Denken an der Philosophischen Fakultät der Päpstlichen Universität Urbaniana in Rom lehrt: „Dies ist ein sehr positiver und lang erwarteter Schritt, da er endlich echte Instrumente zum Schutz religiöser Minderheiten bietet“, so der Gründer der Vereinigung „Pakistanische Christen in Italien“. „Ich hoffe, dass es konkrete Auswirkungen geben wird und das Gesetz nicht nur auf dem Papier bleibt. Wichtig ist, dass dieses Gesetz umgesetzt wird.“

„Im Vergleich zu vor elf Jahren scheint die pakistanische Regierung zu erkennen, dass die Entwicklung der Minderheiten mit der Entwicklung Pakistans einhergeht“, erklärt Mobeen Shahid die Tatsache, dass die Einrichtung einer Kommission erst jetzt möglich wurde. „Das heißt, eine stabile Demokratie kann nicht ohne den Schutz von Minderheiten auskommen“.

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Bedrängte Minderheiten

Und diese Minderheiten sind bedrängt, ihre Zahl sinkt, berichtet Professor Mobeen Shahid: „Nach Angaben der Regierung ist der Anteil der Christen von 1,9 auf 1,7 Prozent gesunken, während der Anteil der Muslime von 95 auf 96 Prozent gestiegen ist. Dieser Rückgang hängt auch mit Zwangskonvertierungen und mangelnder Religionsfreiheit zusammen. Nun soll dieses Gesetz, das nach mehreren gescheiterten Entwürfen verabschiedet wurde, den Minderheiten zum ersten Mal einen echten demokratischen Raum einräumen.“ 

Laut Entwurf soll die Kommission keine rein beratende Einrichtung sein. Vielmehr wird ein institutioneller Mechanismus mit Ermittlungs-, Inspektions- und Schutzbefugnissen eingeführt, einschließlich der Möglichkeit, Verfahren gegen für Missbräuche verantwortliche Beamte zu empfehlen und Zeugen und Informanten vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen zu schützen. Das Gremium soll Verstöße gegen religiöse Minderheiten aufdecken, Missbräuche untersuchen, Beschwerden prüfen, Gefängnisse und Polizeistationen inspizieren, Empfehlungen an die Regierung formulieren und die Umsetzung von Gesetzen überprüfen können, die die Rechte von Minderheiten betreffen. Zu den wichtigsten Themen gehören Zwangskonvertierungen und Zwangsehen sowie Missbräuche des Blasphemiegesetzes.

Bischofskonferenz begrüßt Kommission

Auch die katholische Bischofskonferenz in Pakistan wertet die Einrichtung der Kommission positiv. Es handele sich um einen „längst erwarteten Fortschritt, der für uns einen besseren Schutz der Grundrechte und der Sicherheit bedeuten wird“, sagte Samson Shukardin OFM, Bischof von Hyderabad und Vorsitzender der Pakistanischen Bischofskonferenz, in einem Interview der Agentur Fides. Der Bischof hofft, dass „es einen besseren Schutz für unsere Gemeinschaften, unsere Mädchen und Familien geben wird, deren Rechte oft ungestraft verletzt werden. Auch die anderen christlichen Führer stehen dem sehr positiv gegenüber, es ist ein Schritt, der der ganzen Nation Hoffnung gibt“.

Diese Hoffnung spiegelt sich auch in der Struktur der neuen Kommission wider, die aus 18 Mitgliedern besteht – drei Hindus, davon zwei aus historisch marginalisierten Gruppen, drei Christen, ein Sikh, ein Bahá'í, ein Parsi, zwei Muslime mit Erfahrung im Bereich Menschenrechte, ein Vertreter pro Provinz und einer für Islamabad, sowie hochrangige Beamte der zuständigen Ministerien. Die Kommission mit Sitz in Islamabad wird aus Bundes- und Provinzmitteln finanziert, muss dem Parlament regelmäßig Bericht erstatten und kann Aktionspläne zur Bekämpfung von Diskriminierung ausarbeiten.

Einschränkungen

Als problematisch im Zusammenhang mit Einrichtung der Kommission benennt Professor Shahid die Tatsache, dass es im Kontext der Abstimmung, die er im Fernsehen mit verfolgt hat, auch viel Gegenwind gab. „Die 79 Gegenstimmen spiegeln den Radikalismus in der Gesellschaft wider. Während der Parlamentsdebatte skandierte ein Teil der Opposition Slogans und behauptete, die Maßnahme verstoße gegen das Blasphemiegesetz.“

Die Regierung hat zudem zwei Schlüsselelemente zurückgenommen, nämlich die Klausel des „overriding effect“, die dem neuen Gesetz Vorrang vor anderen Gesetzen eingeräumt hätte, und die Befugnisse von „sua motu“, die es der Kommission ermöglicht hätten, eigenständig Ermittlungen einzuleiten. Beide Änderungen sind eine Reaktion auf den Druck religiöser Parteien, insbesondere der JUI-F und der PTI, die ihre Ablehnung vor allem mit der Befürchtung begründeten, das Gesetz könnte sich auf den Status der Ahmadi auswirken, die einer Sondergesetzgebung unterliegen.

(vatican news – pr)

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08. Dezember 2025, 10:11