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Ecuador: Bischöfe kritisieren Geschlechtseintrag-Urteil

Die Ecuadorianische Bischofskonferenz (CEE) hat mit großer Besorgnis auf ein aktuelles Urteil des Verfassungsgerichts reagiert, das Jugendlichen ab zwölf Jahren ermöglicht, ihr Geschlecht offiziell in Personaldokumenten ändern zu lassen.

In einer offiziellen Note warnen die Geistlichen vor den „schwerwiegenden Risiken für die ganzheitliche Entwicklung“ der betroffenen Minderjährigen. Hintergrund ist das Urteil Nr. 4-24-CN/26 vom 5. Februar 2026. Das Gericht ebnete damit den Weg für eine rechtliche Auslegung, nach der Jugendliche bereits im frühen Teenageralter eine juristische Entscheidung über ihre legale Identität treffen dürfen. Die Bischöfe sehen darin einen gefährlichen Eingriff in eine Lebensphase, die von massiven Umbrüchen geprägt ist.

Kritik an „Irreversibilität“ der Entscheidung

Besonders schwer wiegt nach Ansicht der Kirche die Tatsache, dass die geltende Gesetzgebung eine Änderung des Geschlechtseintrags im Personalausweis nur ein einziges Mal zulässt. Damit handele es sich um einen „im Wesentlichen unumkehrbaren Akt“.

Auch wenn eine Begleitung durch Erziehungsberechtigte oder Fachleute vorgesehen sei, kann man laut Bischofskonferenz „nicht behaupten, dass Jugendliche über die ausreichende Reife verfügen, um dauerhafte juristische Entscheidungen zu treffen, die ihr künftiges Leben tiefgreifend und nachhaltig beeinflussen werden“. Die Bischöfe wiesen zudem kritisch darauf hin, dass das Urteil innerhalb des Verfassungsgerichts nur mit einer knappen Mehrheit verabschiedet wurde.

Appell an das Parlament und die Familien

Die Bischofskonferenz forderte die Nationalversammlung Ecuadors nun dazu auf, ihre „gesetzgebende Kompetenz voll auszuschöpfen“. Es müssten klare Grenzen und Garantien festgelegt werden, um Minderjährige vor voreiligen Entscheidungen zu schützen.

Gleichzeitig appellierten die Bischöfe an die Familien und die gesamte Gesellschaft Ecuadors, wachsam zu bleiben und das „höhere Interesse der Kinder und Jugendlichen“ zu verteidigen. Die Identität eines Menschen dürfe nicht zum Gegenstand voreiliger juristischer Weichenstellungen werden, bevor eine psychologische und emotionale Reife erreicht sei.

(sir - mg)

 

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16. März 2026, 11:08