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Die EU-Flagge auf dem Parlamentsgebäude in Brüssel Die EU-Flagge auf dem Parlamentsgebäude in Brüssel  (AFP or licensors)

EU: Bischöfe kritisieren Kommission

Der Verband von katholischen Bischofskonferenzen in der EU (Comece) ist „ernsthaft besorgt“ über eine Entscheidung der EU-Kommission zum Thema Abtreibung.

Die Kommission hat unlängst erklärt, EU-Mittel könnten verwendet werden, um einen grenzüberschreitenden „Zugang zu rechtlich zulässigen, sicheren und erschwinglichen Schwangerschaftsabbruchsdiensten“ zu ermöglichen. Dabei nannte sie ausdrücklich die Möglichkeit, den bestehenden Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in dieser Hinsicht durch Änderungen der nationalen oder regionalen Programme zu nutzen.

Für die Bischöfe in der EU ist das „eine Entscheidung, die ernsthafte Bedenken aufwirft“. Die Comece ist zwar erleichtert, dass die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat keinen Vorschlag für einen Rechtsakt zur Einrichtung eines neuen Finanzierungsprogramms vorgelegt hat; das hatte eine europäische Bürgerinitiative mit Unterstützung des Parlaments gefordert.

„Entscheidung, die ernsthafte Bedenken aufwirft“

Doch weist die Comece in einem Statement vom Donnerstag darauf hin, dass der ESF+ ursprünglich geschaffen worden sei, um soziale Inklusion zu fördern, Beschäftigung zu unterstützen und Familien — insbesondere solche mit Kindern — vor Armut zu bewahren. „Die Umwidmung dieses Finanzinstruments zur Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen, auch für Frauen aus Mitgliedstaaten mit restriktiverem Zugang, entfernt sich von seinem ursprünglichen Zweck und birgt die Gefahr politischer Spannungen anstatt der Stärkung des Zusammenhalts.“

Ein solcher Ansatz stelle keine echte Unterstützung für Frauen in vulnerablen Situationen dar. „Vielmehr benötigen besonders gefährdete Frauen in allen Regionen der Union wirksame soziale, wirtschaftliche und gesundheitliche Unterstützung, die es ihnen ermöglicht, ihre Schwangerschaft, ohne negative soziale oder wirtschaftliche Folgen für sich selbst oder ihr Kind auszutragen.“

Der EU-Bischofsverband lehnt nicht nur die Verwendung eines ursprünglich zur Armutsbekämpfung vorgesehenen europäischen Fonds zur Finanzierung grenzüberschreitender Abtreibungen ab. Er erinnert auch an die kirchliche Haltung, dass direkter Schwangerschaftsabbruch — „das heißt als Ziel oder Mittel gewollt“ — ein „schwerwiegender Verstoß gegen das sittliche Gesetz“ darstelle. „Wissenschaftliche Forschung bestätigt zunehmend, dass mit der Befruchtung ein neuer Mensch entsteht, der eine ihm innewohnende Würde besitzt und des grundlegenden Schutzes bedarf, der jedem menschlichen Leben zukommt.“

(comece – sk)

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06. März 2026, 09:47