Indien: Appell an Modi
Das berichtet die Nachrichtenagentur ucanews. Die Regierung von Premierminister Narendra Modi hat am 22. Juni neue Vorschriften angekündigt, mit denen das Gesetz zur Regulierung ausländischer Zuwendungen (FCRA) von 2010 verschärft werden soll, um „mehr Transparenz, Rechenschaftspflicht und Nachvollziehbarkeit bei der Entgegennahme und Verwendung ausländischer Gelder“ zu erreichen.
Nach den neuen Vorschriften soll eine Nichtregierungsorganisation (NGO) nicht landesweit tätig sein dürfen; sie muss sich in einem Bundesstaat oder einem unter Bundesverwaltung stehenden Gebiet registrieren lassen, in dem sie arbeiten möchte, und die Art ihrer Arbeit genau angeben. Bisher konnte eine in einem Bundesstaat registrierte NGO überall im Land tätig sein.
Verschärfung der Vorschriften
Die neuen Vorschriften verlangen zudem, dass eine NGO die Art oder den Zweck ihrer Arbeit aus fünf Kategorien auswählt: religiös, bildungsbezogen, kulturell, sozial und wirtschaftlich. Dies könnte bedeuten, dass eine NGO nicht außerhalb der Kategorie tätig werden darf, die sie zum Zeitpunkt der Registrierung gewählt hat.
Die neuen Vorschriften legen ausdrücklich fest, dass aus dem Ausland erhaltene Mittel nicht für Missionierungstätigkeiten verwendet werden dürfen. Zudem muss eine NGO in den letzten beiden Geschäftsjahren mindestens eine Million Rupien (etwa 10.600 US-Dollar) ausgegeben haben, bevor sie die Verlängerung ihrer FCRA-Lizenz beantragen kann.
Ein Hindernis für die Durchführung von Sozialprojekten mit ausländischen Spenden
Pater Mathew Koyickal, der stellvertretende Generalsekretär der indischen Bischofskonferenz, stellte die Logik hinter den neuen Vorschriften in Frage. „Wir rufen die Bundesregierung dringend dazu auf, die angekündigten Vorschriften zu überdenken, da sie ein Hindernis für die Durchführung von Sozialprojekten mit ausländischen Spenden darstellen“, sagte Koyickal auf einer Pressekonferenz in Neu-Delhi.
Medienberichten zufolge hat das Bundeskabinett unter Premierminister Modi den Änderungsentwurf am 18. März gebilligt; doch wurde er aufgrund des Widerstands verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, darunter auch der Kirche, vorerst auf Eis gelegt. Der Sprecher der Bischofskonferenz, Robinson Rodrigues, erklärte am 25. Juni, die Bischöfe planten, ein formelles Schreiben an die Regierung zu richten, in dem sie „um eine Überprüfung“ der neuen Vorschriften bitten. „Wir alle setzen uns für das Wohl der Nation ein, und deshalb appellieren wir an die Regierung, solche Auflagen nicht zu erlassen“, fügte Rodrigues hinzu.
(ucanews – sk)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen..