Indien: Gericht erwägt beschleunigte Verfahren in Manipur
Nachdem ein Senat des Obersten Gerichtshofs den langsamen Fortschritt der Ermittlungsbehörden und der örtlichen Gerichte, vor denen die Strafverfahren rund um ethnische Gewalt in Manipur stattfinden, überprüft hatte, betonte er die Notwendigkeit der „Beschleunigung der Gerichtsverfahren“. Das Sonderermittlungsteam (SIT) war beauftragt worden, 3.020 Fälle in acht Bezirken Manipurs zu untersuchen. Gerichtsverfahren in denen das SIT seine Untersuchungen abgeschlossen hatte, hatten erst in elf von 301 Fälle begonnen. Weitere 31 Fälle, die schwere Verbrechen wie Mord und Vergewaltigung betreffen, wurden dem Central Bureau of Investigation (CBI), einer führenden Bundesermittlungsbehörde, übertragen. Das CBI hat die Ermittlungen in 21 Fällen abgeschlossen und Anklageschriften eingereicht.
Vorschlag, Sondergerichte einzurichten
„Wir schlagen vorläufig vor, Sondergerichte einzurichten … damit die Verfahren in diesen Fällen von Tag zu Tag verhandelt werden können, insbesondere angesichts der außerordentlichen Verzögerungen bei den laufenden Ermittlungen“, erklärte die Richterbank des Obersten Gerichtshofs. Sie wies die beiden Ermittlungsbehörden an, „ihr Bestes zu tun“, um die noch ausstehenden Ermittlungen abzuschließen.
Ein Kirchenführer aus der Landeshauptstadt Imphal, der anonym bleiben wollte, berichtet gegenüber UCA News: „Einige der Opfer werden definitiv Gerechtigkeit erfahren, wenn die Verfahren beschleunigt werden, aber es wird keine vollständige Gerechtigkeit sein“. Der Oberste Gerichtshof habe sich seinen Angaben nach in der Vergangenheit bereits mit der Situation in Manipur befasst. Anordnungen seien erlassen worden, doch vor Ort sei nichts konsequent umgesetzt worden. Der Kirchenführer betonte, dass noch viel mehr getan werden müsse, um Frieden und Gerechtigkeit wiederherzustellen, und schlug vor, das oberste Gericht solle „die Fälle direkt überwachen, um sicherzustellen, dass seine Anordnungen“ von den Ermittlungsbehörden und den Gerichten eingehalten werden.
Kirchenführer skeptisch
Kirchenführer aus der Bergregion in der die Kuki eingeschlossen sind, nachdem die Naga eine Wirtschaftsblockade verhängt und alle Hauptstraßen in ihr Gebiet gesperrt haben, stehen einer positiven Wirkung der beschleunigten Gerichtsverfahren skeptisch gegenüber. „Wir können keine Gerechtigkeit erwarten, da die derzeitige Regierung des Bundesstaates die Meitei schützt und nicht die Stammesbevölkerung“, sagte ein Kirchenführer aus dem Distrikt Churachandpur gegenüber UCA News. „Die Realität ist, dass die Meitei die meisten der 3.000 gegen uns [Kuki-Zos] eingereichten Polizeifälle durchgesetzt haben, während die Polizei sich andererseits weigerte, unsere Anzeigen aufzunehmen“, behauptete er.
Der hinduistisch geprägten Bharatiya Janata Party, die die Regierung in Manipur führt, wird von Stammesgemeinschaften wiederholt vorgeworfen, die Gewalt der mehrheitlich hinduistischen Meitei gegen sie nicht gestoppt zu haben. Sie werfen den Meitei-Gruppen außerdem vor, die Feindseligkeit zwischen christlichen Gemeinschaften anzuheizen, um von der Gewalt abzulenken, die den Kuki-Zo in den vergangenen drei Jahren zugefügt wurde.
Ethnische Zusammenstöße zwischen hinduistischen und christlichen Gruppen
Die ethnischen Zusammenstöße zwischen den hinduistischen Meitei und den indigenen, überwiegend christlichen Kuki-Zo-Gemeinschaften erschüttert den nordöstlichen Bundesstaat Manipur seit Mai 2003. Ausgelöst wurden diese durch Proteste gegen einen Vorschlag zur Anerkennung der Meitei als indigene Bevölkerungsgruppe. Seither hat die Gewalt zwischen den ethnischen Gruppierungen mehr als 260 Todesopfer gefordert, über 60.000 Menschen – zumeist Christen – wurden vertrieben. Mehr als 11.000 Häuser, 360 Kirchen und zahlreiche kirchliche Einrichtungen wurden zerstört. Christen machen etwa 41 Prozent der 3,2 Millionen Einwohner Manipurs aus, während die Meitei, die rund 53 Prozent der Bevölkerung stellen, die Regierung und die Verwaltung des Bundesstaates dominieren.
(ucan - sc)
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