Kirchen in Kerala fordern Aufhebung staatlicher Schulverordnung
Vertreter der katholischen Schulträger, darunter der Lateinische Katholische Rat von Kerala sowie die Kommission für öffentliche Angelegenheiten der Syro-Malabarischen Kirche, wiesen die Vorgabe als unkonstitutionell zurück. Das verfassungsrechtlich verankerte Recht religiöser Minderheiten, eigene Bildungseinrichtungen zu gründen und zu verwalten, umfasse auch die Auswahl des qualifizierten Personals. Zwar obliege dem Staat die Festlegung von Qualifikationsstandards, die konkrete Personalauswahl müsse jedoch bei den Trägern verbleiben.
Die Kirchenvertreter bezogen sich bei ihrer Argumentation unter anderem auf ein Urteil des High Court in Delhi von Anfang Juli, das das Recht geförderter Minderheitenschulen auf eigenständige Personalentscheidungen ohne staatliche Einmischung bestätigte, sofern die Bewerber die gesetzlichen Kriterien erfüllen.
In Kerala befinden sich rund 36 Prozent der staatlich unterstützten Privatschulen in christlicher Trägerschaft. Die Kirchenleitungen behalten sich rechtliche Schritte vor, sollte die Verordnung nicht zurückgenommen werden. Eine Stellungnahme des Bildungsministeriums von Kerala liegt bislang nicht vor.
(ucan - mg)
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