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Schweiz: Schärfere Sterbehilfe-Regeln abgelehnt

Das Suizidgesetz in der Schweiz wurde im Parlament hinterfragt - ein Antrag sah schärfere Regeln in der Sterbehilfe vor; bekam jedoch von der Mehrheit der Abgeordneten keine Zustimmung.

Die katholische Kirche ist gegen alle Formen aktiver Sterbehilfe und gegen Beihilfe zur Selbsttötung. In der Schweiz ist der assistierte Suizid unter bestimmten Voraussetzungen legal. Ein Antrag, die Sterbehilferegeln im Land zu verschärfen, scheiterte am Freitag im Ständerat in Bern, einer der beiden Parlamentskammern. Anlass für den Antrag war laut Parlamentsangaben der Einsatz einer umstrittenen Suizidkapsel vor einem Jahr. 

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sprach sich gegen die Verschärfung aus. Die geltenden Regeln reichten aus: Suizidbeihilfe aus nicht uneigennützigen Motiven sei verboten. Zur Abstimmung stand ein Gesetz, das präzisere Regelungen dafür vorsah, wann die Beihilfe zum Suizid als uneigennützig gilt.

Statistischer Erfassung zugestimmt

Dem Vorschlag, einschlägige Fälle statistisch zu erfassen, stimmten die Abgeordneten zu. Künftig sollen so Alter, Geschlecht, Wohnort, Lebens- und Suizidumstände erfasst werden. Auch Zahlen dazu, wie viele Menschen aus dem Ausland in die Schweiz kommen, um von Sterbehilfe Gebrauch zu machen, werden bisher nicht erfasst. Ob das künftig möglich sein wird, muss nun der Nationalrat, die große Kammer des Parlaments, entscheiden.

(kap/kna – lyk)

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13. September 2025, 16:05