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Bundesverfassungsgericht entscheidet zugunsten der Evangelischen Kirche (Symbolbild) Bundesverfassungsgericht entscheidet zugunsten der Evangelischen Kirche (Symbolbild) 

D: Bundesverfassungsgericht stärkt kirchliches Arbeitsrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat zugunsten der Evangelischen Kirche entschieden und das kirchliche Selbstbestimmungsrecht bestätigt. Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt das Urteil und sieht keinen Änderungsbedarf bei den bestehenden Regelungen.

Nach der Klage gegen die Einstellungskriterien der Evangelischen Kirche, die bei einer Referentenstelle der Diakonie eine Kirchenmitgliedschaft voraussetzte, hat das Bundesverfassungsgericht nun zugunsten der Kirche entschieden. Damit stärkt die Entscheidung das kirchliche Arbeitsrecht. Grund für das Urteil war laut Gericht „die zu geringe Gewichtung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts“.

In einer Pressemitteilung begrüßt die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) die Entscheidung aus Karlsruhe. Für die katholische Kirche ergebe sich daraus „kein Handlungsbedarf“, heißt es in der Erklärung vom 23. Oktober. Außerdem seien Anpassungen der geltenden Regelungen „gemessen an der Begründung des Bundesverfassungsgerichts nicht erforderlich“. Die Kirchenmitgliedschaft kann weiterhin ein Einstellungskriterium sein, sofern dies plausibel begründet werden kann. Dies betrifft Stellen, bei denen Funktion und Verantwortung die Zugehörigkeit und das persönliche Bekenntnis zur Institution erfordern.

Hintergrund:

Im Jahr 2018 hatte eine konfessionslose Frau erfolgreich gegen die Diakonie auf Entschädigung geklagt, weil sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden war. Das Bundesverfassungsgericht hob dieses Urteil nun auf und verwies den Fall an das Bundesarbeitsgericht zurück.

(pm – lyk)

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24. Oktober 2025, 15:20